Die Schlüsselübergabe kann kontaktlos erfolgen, muss aber mit Vermieterseite vereinbart werden.
Die Schlüsselübergabe kann kontaktlos erfolgen, muss aber mit Vermieterseite vereinbart werden. © Temel, AK Stmk

Corona: Rückgabe oder Übernahme der Wohnung

Die Corona-Maßnahmen sind gelockert, dennoch gilt es bei Ein- oder Auszug aus einer Mietwohnung einiges zu beachten. Die Wahrung eines Mindestabstands zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, sollte ebenso wie die Verwendung von MNS-Masken weiter zum Alltag gehören – auch bei Aus- oder Einzug. "Wer Fragen an seinen Vermieter hat, sollte, soweit möglich, diese weiterhin telefonisch oder per E-Mail klären", rät AK-Konsumentenschützer Karl Raith. Auch eine Schlüsselübergabe kann kontaktlos erledigt werden, beispielsweise durch den Einwurf des Schlüssels in einen Briefkasten. Das muss aber mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter so vereinbart werden.

Kein Bargeld bei Kaution

Von Wohnungsbesichtigungen mit mehreren Personen sollte Abstand genommen werden. Weiters dürfen Vermieterinnen und Vermieter derzeit Besichtigungen mit potenziellen Nachmieterinnen und Nachmietern nur mit ausdrücklicher Zustimmung der aktuellen Mieterin bzw. des aktuellen Mieters durchführen, vor allem wenn es sich um Risikopersonen handelt. Der Zahlungsverkehr sollte nach Möglichkeit online erfolgen, eine Bargeldannahme (etwa für Kautionen) vermieden werden.

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