Konzert-Absagen: Veranstalter Stargarage insolvent
Der Konzertveranstalter Stargarage ist insolvent. Betroffene Konsument:innen wurden per Brief bzw. Mail informiert, dass Konzerte nicht stattfinden.
Über die Möbelhauskette Kika/Leiner wurde laut Ediktsdatei am 4.12.2024 nun doch ein Konkursverfahren beim Landesgericht St. Pölten eröffnet. Laut Medienberichten werden alle Geschäfte geschlossen. Unter folgendem Link können kostenlos Informationen zum Verfahren abgerufen werden: LG St. Pölten, 14 S 173/24t - Konkursverfahren - Leiner & kika Möbelhandels GmbH
Grundsätzlich bedeutet das für Sie als Konsument:in, dass Anzahlungen und Gutscheine nur als Konkursforderungen behandelt werden. Wenn Sie Anzahlungen geleistet haben bzw. Gutscheine besitzen, bekommen Sie Ihre Forderungen nur mit einer Quote abgegolten und müssen bis längstens 10. Jänner 2025 eine Anmeldung bei einem Gläubigerschutzverband (Kontaktdaten laut Ediktsdatei) vornehmen.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens berechtigt Sie nicht dazu, vom Vertrag zurück zu treten. Sollten nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch weitere Zahlungen fällig werden und auch verlangt werden, müssen diese nicht mehr geleistet werden, außer der Masseverwalter garantiert eine Auslieferung der Ware nach vollständiger Bezahlung.
Ob bereits vollständig bezahlte Ware noch geliefert werden kann, entscheidet der Masseverwalter. Gewährleistungsansprüche können im Konkursverfahren leider nicht mehr geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass bei Mängeln kein Anspruch auf Reparatur, Austausch oder auch Preisminderung besteht. Rückfragen beim Masseverwalter sind aber jedenfalls ratsam.
Sollte für das gekaufte Produkt eine Garantiezusage des Herstellers vorliegen, können Sie sich bei Mängeln, die von dieser Garantie umfasst sind, direkt an den Hersteller wenden.
Alle Konsument:innen können sich bei Fragen an den Masseverwalter oder auch an Gläubigerschutzverbände (Kontaktdaten laut Ediktsdatei) wenden. Vom Rechtsanwalt wurde dafür eine eigene Mailadresse insolvenzverwaltung.kl@gpls.at eingerichtet.
Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) hat für von der Insolvenz betroffene Konsument:innen folgendes Angebot unterbreitet: Der AKV übernimmt die Anmeldungen im Insolvenzverfahren. Die Gerichtsgebühr wie auch die Vertretungsgebühr können Konsument:innen an den AKV bezahlen. Bei Forderungen bis 3.000 Euro sind nur die Gerichtsgebühren in Höhe von 25 Euro zu bezahlen, bei Forderungen ab 3.000 Euro müssen von den Gläubiger:innen zusätzlich 50 Euro als Bearbeitungsgebühr bezahlt werden. Das Angebot gilt für alle Konsument:innen unabhängig davon, ob sie AK-Mitglieder sind oder nicht.
Alle Anzahlungsgläubiger:innen werden ab dem 9.12.2024 vom Insolvenzverwalter darüber informiert, ob die Anzahlungen aufgrund des „Schotterschutzes“ (Anzahlungsgarantie) gesichert sind und zurücküberwiesen werden können oder ob es sich um eine Insolvenzforderung handelt, die zur Anmeldung gebracht werden sollte. Hierzu empfehlen wir den Anzahlungsgläubiger:innen, sich mit dem Insolvenzverwalter unter der E-Mail-Adresse: kundenanfragen@leiner.at in Verbindung zu setzen.
Sollte eine negative Rückmeldung des Insolvenzverwalters erfolgen, ist eine Anmeldung im Insolvenzverfahren erforderlich.
Unter dieser Mailadresse können sich die Gläubiger unter der E-Mail-Adresse: ccvollmacht@akveuropa.at an den AKV wenden, um die weiteren Schritte zu besprechen und in die Wege zu leiten.
Laut ersten Informationen ist davon auszugehen, dass die Quote im Konkursverfahren nicht hoch sein wird und eventuell sogar weniger als 10 Prozent betragen wird. Konsument:innen, deren Forderung unter 300 Euro liegt, ist daher nach derzeitigem Stand von einer Anmeldung abzuraten.
Broschüren
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0