Konzert-Absagen: Veranstalter Stargarage insolvent
Der Konzertveranstalter Stargarage ist insolvent. Betroffene Konsument:innen wurden per Brief bzw. Mail informiert, dass Konzerte nicht stattfinden.
Über die Möbelhauskette Kika/Leiner wurde laut Ediktsdatei am 4.12.2024 nun doch ein Konkursverfahren beim Landesgericht St. Pölten eröffnet. Laut Medienberichten werden alle Geschäfte geschlossen. Unter folgendem Link können kostenlos Informationen zum Verfahren abgerufen werden: LG St. Pölten, 14 S 173/24t - Konkursverfahren - Leiner & kika Möbelhandels GmbH
Grundsätzlich bedeutet das für Sie als Konsument:in, dass Anzahlungen und Gutscheine nur als Konkursforderungen behandelt werden. Wenn Sie Anzahlungen geleistet haben bzw die Gutscheine besitzen, bekommen Sie Ihre Forderungen nur mit einer Quote abgegolten und müssen bis längstens 10. Jänner 2025 eine Anmeldung bei einem Gläubigerschutzverband (Kontaktdaten laut Ediktsdatei) vornehmen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens berechtigt Sie nicht dazu, vom Vertrag zurück zu treten. Sollten nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch weitere Zahlungen fällig werden und auch verlangt werden, müssen diese nicht mehr geleistet werden, außer der Masseverwalter garantiert eine Auslieferung der Ware nach vollständiger Bezahlung.
Über die Höhe der Quote können wir leider keine Angaben machen.
Anzahlungen im Rahmen des sogenannten Schotterschutzes - das ist ein von Kika/Leiner beworbener "sicherer Anzahlungsschutz", bei dem die Gelder der Kund:innen bis zur Auslieferung der Bestellung auf einem gesonderten Konto verbucht wurden - sollten gesichert sein. Nähere Auskünfte dazu können entweder der Masseverwalter oder aber die Gläubigerschutzvereine geben.
Ob bereits vollständig bezahlte Ware noch geliefert werden kann, entscheidet der Masseverwalter. Gewährleistungsansprüche können im Konkursverfahren leider nicht mehr geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass bei Mängeln kein Anspruch auf Reparatur, Austausch oder auch Preisminderung besteht. Rückfragen beim Masseverwalter sind aber jedenfalls ratsam.
Sollte für das gekaufte Produkt eine Garantiezusage des Herstellers vorliegen, können Sie sich bei Mängeln, die von dieser Garantie umfasst sind, direkt an den Hersteller wenden.
Alle Konsument:innen können sich bei Fragen an den Masseverwalter oder auch an Gläubigerschutzverbände (Kontaktdaten laut Ediktsdatei) wenden. Vom Rechtsanwalt wurde dafür eine eigene Mailadresse insolvenzverwaltung.kl@gpls.at eingerichtet.
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