Richtig heizen statt Geld verbrennen
Wenige Maßnahmen reichen aus, um Energie und Geld zu sparen. Dazu braucht es nicht sofort neue Fenster oder eine verbesserte Wärmedämmung.
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat in einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren eine Klausel bezüglich Preisänderungen für unzulässig erklärt. Auf Grundlage dieser Klausel hatte die Verbund AG mit Mai 2022 eine Preiserhöhung durchgeführt. Die Rechtsgrundlage für die seither verrechneten erhöhten Tarife ist durch das Urteil weggefallen. Betroffene Verbund-Kund:innen erhalten nun Geld zurück.
In den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom" der Verbund AG befand sich bis Ende 2022 eine Preisanpassungsklausel, die auf den vom Börsenkurs abhängigen Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) referenzierte. Auf Grundlage dieser Klausel hat der Verbund am 1.5.2022 die Preise zahlreicher Stromlieferverträge in Österreich angepasst. Der VKI hat die Klausel umfassend geprüft und ist dabei zur Ansicht gelangt, dass es wesentliche rechtliche Argumente gegen eine Zulässigkeit der vom Verbund verwendeten Anpassungsklausel für Strompreise gibt. Das OLG bestätigte die Rechtsansicht des VKI und erklärte die Klausel für unzulässig.
Nach konstruktiven Verhandlungen zwischen VKI und Verbund konnte eine attraktive Lösung für alle Haushaltskund:innen erzielt werden. Demnach erhalten alle von dieser Preiserhöhung betroffenen Verbraucher:innen – abhängig vom Verbrauch – eine pauschale Gutschrift auf ihr Bankkonto.
Für die Überweisung der Gutschrift ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/verbund-aktion2024 bis spätestens 11.11.2024 erforderlich. Entsprechende Informationen werden in den nächsten Tagen vom Verbund an bestehende Haushaltskund:innen versandt. Auch ehemalige Kund:innen, die von der Preiserhöhung im Mai 2022 betroffen waren, können die vorgesehene Gutschrift – mittels Anmeldung beim VKI – erhalten.
"Wir freuen uns, dass wir mit der VERBUND AG eine konsumentenfreundliche Lösung für alle Betroffenen gefunden haben“, erläutert Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen im VKI, die Einigung. "Betroffene Haushaltskund:innen mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.300 kWh können in der Regel mit einem pauschalen Rückerstattungsbetrag von 90 Euro rechnen."
Broschüren
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0