Stromkabel mit 50-Euro-Schein
Im Mai 2022 drehte die Verbund AG an der Strompreisschraube - unzulässigerweise, wie ein Gericht jetzt feststellte. © Oscar Espinosa , stock.adobe.com
4.9.2024

Nach Preiserhöhung: Geld zurück für Verbund-Kund:innen

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat in einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren eine Klausel bezüglich Preisänderungen für unzulässig erklärt. Auf Grundlage dieser Klausel hatte die Verbund AG mit Mai 2022 eine Preiserhöhung durchgeführt. Die Rechtsgrundlage für die seither verrechneten erhöhten Tarife ist durch das Urteil weggefallen. Betroffene Verbund-Kund:innen erhalten nun Geld zurück. 

In den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom" der Verbund AG befand sich bis Ende 2022 eine Preisanpassungsklausel, die auf den vom Börsenkurs abhängigen Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) referenzierte. Auf Grundlage dieser Klausel hat der Verbund am 1.5.2022 die Preise zahlreicher Stromlieferverträge in Österreich angepasst. Der VKI hat die Klausel umfassend geprüft und ist dabei zur Ansicht gelangt, dass es wesentliche rechtliche Argumente gegen eine Zulässigkeit der vom Verbund verwendeten Anpassungsklausel für Strompreise gibt. Das OLG bestätigte die Rechtsansicht des VKI und erklärte die Klausel für unzulässig.

Nach konstruktiven Verhandlungen zwischen VKI und Verbund konnte eine attraktive Lösung für alle Haushaltskund:innen erzielt werden. Demnach erhalten alle von dieser Preiserhöhung betroffenen Verbraucher:innen – abhängig vom Verbrauch – eine pauschale Gutschrift auf ihr Bankkonto.

Für die Überweisung der Gutschrift ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/verbund-aktion2024 bis spätestens 11.11.2024 erforderlich. Entsprechende Informationen werden in den nächsten Tagen vom Verbund an bestehende Haushaltskund:innen versandt. Auch ehemalige Kund:innen, die von der Preiserhöhung im Mai 2022 betroffen waren, können die vorgesehene Gutschrift – mittels Anmeldung beim VKI – erhalten.

"Wir freuen uns, dass wir mit der VERBUND AG eine konsumentenfreundliche Lösung für alle Betroffenen gefunden haben“, erläutert Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen im VKI, die Einigung. "Betroffene Haushaltskund:innen mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.300 kWh können in der Regel mit einem pauschalen Rückerstattungsbetrag von 90 Euro rechnen."

Downloads

Links

Das könnte Sie auch interessieren

So kann man beim Heizen schnell und leicht sparen.

Richtig heizen statt Geld verbrennen

Wenige Maßnahmen reichen aus, um Energie und Geld zu sparen. Dazu braucht es nicht sofort neue Fenster oder eine verbesserte Wärmedämmung.

Beim Einkauf der Pellets mit der AK sparen.

Bei den Pelletskosten sparen

Die günstigsten sechs Tonnen kosten derzeit 1.674 Euro. Die Preise sind in den letzten vier Wochen um 0,13 Prozent gestiegen.

Im Schnitt rechnen Fachleute in Graz mit 1 Euro an Heizkosten pro Quadratmeter.

Heizkosten: 150 Euro für 34 Quadratmeter

Die Heizkostenabrechnungen fallen durch Kurzarbeit und Homeoffice oft höher aus. Die AK hat aber einige Fälle, bei denen es zu teuer wurde.