Vorsicht beim Pkw- Verkauf durch Dritte
Verkäufern und Käufern wird geraten, Verträge sorgfältig durchzulesen, sonst können sie von ungeahnten Kosten überrascht werden.
Die Garantie bei einem Fahrzeug ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Bis 2010 wurde in den Garantiebedingungen darauf hingewiesen, dass alle Wartungs- und Reparaturarbeiten bei der Vertragswerkstätte durchgeführt werden müssen.
Doch seit Juni 2010 ist dies für den Kfz-Bereich verboten. Mit der seit damals geltenden neuen EU-Verordnung dürfen keine Einschränkungen bezüglich der Auswahl der Werkstätte mehr praktiziert werden. "Das ermöglicht dem Autofahrer die freie Wahl der Werkstätte unter Wahrung sämtlicher Garantieansprüche, und das vom ersten Tag an", so AK-Konsumentenschützer Thomas Wagenhofer. Dies gilt auch für Ersatzteile (sofern sie dieselben Anforderungen wie Originalteile erfüllen).
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