13.2.2023

Ist drin, was draufsteht? Füllmengen im Test

Der Inhalt von Verpackungen führt immer wieder zu Diskussionen – ist enthalten, was die Angabe verspricht? Die AK-Marktforschung hat 20 Produkte in Fertigverpackungen getestet.
Konsumentinnen und Konsumenten haben immer wieder den Eindruck, dass der Packungsinhalt von den Gewichts- und Mengenangaben auf den Verpackungen abweicht bzw. dass weniger als angegeben in der Packung ist. Daher wurden von der Hygienicum GmbH im Auftrag der AK Steiermark die Verpackungsinhalte von zehn Kosmetik- bzw. Körperpflegeprodukten und zehn Lebensmitteln nachgewogen bzw. nachgemessen. "Die Ergebnisse des Tests sind aus Konsumentenperspektive sehr erfreulich. Der Inhalt lag bei allen untersuchten Erzeugnissen innerhalb der zulässigen Toleranz. Bei 14 von 20 Proben lag er sogar über dem deklarierten Wert", resümiert AK-Marktforscher Josef Kaufmann. Die gesamte Studie gibt es hier als Download.

Erlaubte Abweichungen

Bei Mengen-, Gewichts- und Inhaltsangaben auf Verpackungen handelt es sich nie um Mindestfüllmengen, sondern um sogenannte Nennfüllmengen, bei denen Abweichungen sowohl nach oben als nach unten möglich sind. Die erlaubten Abweichungen sind in der Fertigpackungsverordnung festgelegt und dürfen beispielsweise bei einer Nennfüllmenge zwischen 200 und 300 Gramm bei 4,5 Gramm liegen. Liegen sie innerhalb der doppelten Minusabweichung, gelten die Packungen zwar als fehlerhaft, dürfen aber in Verkehr gebracht werden. Erst wenn sie mehr als das Doppelte von der erlaubten Toleranz abweichen, müssen sie ausgeschieden werden. Im Durchschnitt der Charge müssen die gemessenen Mengen allerdings den angegebenen Nennfüllmengen entsprechen. Gewogen wird immer im Anschluss an die Produktion, was bei Trocknungsprozessen während der Lagerung zu noch größeren Abweichungen des tatsächlichen Gewichtes von den angegebenen Werten führen kann.

Downloads

Links