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Im Gegensatz zur Pauschalreise, bei der meist eine Stornoversicherung mitabgeschlossen wird, denkt man bei der direkten Buchung im Hotel selten an eine Absicherung. Auch hier gilt: Vertrag ist Vertrag, bei einem Storno können Gebühren verlangt werden. Zwar gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie, diese sind aber nicht zwingend, jeder Hotelier kann eigene Stornosätze vorgeben. "Auch wenn bei der Buchung nicht über Stornogebühren gesprochen wird, kann der Hotelier Schadenersatz für die Nicht-Anreise verlangen", betont AK-Konsumentenschützerin Birgit Auner.
"Der Hotelier muss vom Zimmerpreis aber das in Abzug bringen, was er sich durch die Nicht- Anreise erspart hat. Die Urlauberinnen und Urlauber sollten noch vor der Buchung die Stornobedingungen mit dem Hotelier klären bzw. bei Buchungsplattformen auf die unterschiedlichen Stornomöglichkeiten achten", rät Auner.
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