Energienetze-Kund:innen verlieren Ansprüche nicht
Netzbetreiber müssen unzulässige Netzzutrittsentgelte zurückzahlen. In der Steiermark gibt es nun Verwirrung um eine Fristsetzung für Rückzahlungen.
Wer von der ORF-Haushaltsabgabe befreit ist, hat auch Anspruch auf den neuen Strom-Sozialtarif. Wer diesen Tarif nicht automatisch erhält, wird jetzt mittels Schreiben der OBS über die notwendigen Schritte informiert.
Viele steirische Haushalte erhalten dieser Tage Post von der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS). Der Anlass ist die bevorstehende Einführung des Sozialtarifs in Form eines gestützten Strom-Preises für einkommensschwache Haushalte mit 1. April 2026. Für begünstigte Haushalte ist der Energiepreis mit 6 Cent pro Kilowattstunde für bis zu 2.900 kWh im Jahr gedeckelt. Der Anspruch auf den Sozialtarif gilt für die Dauer der Befreiung vom ORF-Beitrag.
Das erwähnte Schreiben ergeht derzeit an all jene Haushalte, die von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind, bei denen aber keine Zählpunktnummer eines Stromliefervertrages vorliegt. Diese muss übermittelt werden, damit der Sozialtarif ab 1. April verrechnet werden kann. Der Brief der OBS enthält ein entsprechendes Zählpunkt-Formular.
Personen, die bereits von der Haushaltsabgabe befreit sind und bei denen ein Zählpunkt hinterlegt ist, sollten automatisch den Sozialtarif erhalten. Die AK Steiermark rät, eine potenzielle Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe bei der OBS zu prüfen, sollte man noch keine haben. Den OBS-Befreiungsrechner finden Sie hier: www.obs.at/befreiungsrechner
Broschüren
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