Passagiere am Weg zu einer Ryanair-Maschine
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30.6.2026

Ryanair: Diese Zusatzgebühren können Sie zurückfordern

Wer bei Ryanair bestimmte Zusatzgebühren bezahlt hat, kann sich das Geld zurückholen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden: 14 von 15 beanstandeten Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen von Ryanair sind unzulässig. Prüfen Sie daher Ihre alten Buchungen und fordern Sie zu Unrecht bezahlte Gebühren zurück.

OGH bestätigt: 14 von 15 Gebühren sind unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums gegen insgesamt 15 Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen von Ryanair geklagt. Der Oberste Gerichtshof hat nun die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt: 14 der 15 beanstandeten Zusatzgebühren sind unzulässig.

Die wichtigsten betroffenen Ryanair-Gebühren

Der OGH hat unter anderem folgende Zusatzgebühren für unzulässig erklärt:

GebührKosten
Flughafen-Check-in-Gebühr 55 Euro
Gebühr für den Ausdruck der Bordkarte am Flughafen 15 Euro
Gebühr für Kleinkinder 25 Euro
Gebühr für verpflichtende Familiensitzplätze 10 Euro
Umbuchungsgebühren   z.B. 45 Euro online oder 60 Euro über den Kundenservice
Gebühren für Namensänderungen z.B. 115 Euro online oder 160 Euro über den Kundenservice

Beschreibungen aller unzulässigen Klauseln finden Sie auf der VKI Webseite.

So können Sie Ihr Geld zurückfordern

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Gebühren bezahlt haben, sollten Sie Ihre alten Ryanair-Buchungen überprüfen.

Gehen Sie dabei so vor:

  • Prüfen Sie Ihre Ryanair-Buchungen. Diese können bis zu 30 Jahre zurückliegen.
  • Sehen Sie nach, welche der genannten Zusatzgebühren Sie bezahlt haben.
  • Nutzen Sie den VKI-Musterbrief, um die Rückzahlung der unzulässig verrechneten Gebühren zu verlangen.
 

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