Reisewarnung für Nahen Osten
Reisewarnung für mehrere Länder im Nahen Osten: Was das für Pauschalreisen, Flugtickets und Stornierungen bedeutet.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums gegen insgesamt 15 Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen von Ryanair geklagt. Der Oberste Gerichtshof hat nun die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt: 14 der 15 beanstandeten Zusatzgebühren sind unzulässig.
Der OGH hat unter anderem folgende Zusatzgebühren für unzulässig erklärt:
| Gebühr | Kosten |
|---|---|
| Flughafen-Check-in-Gebühr | 55 Euro |
| Gebühr für den Ausdruck der Bordkarte am Flughafen | 15 Euro |
| Gebühr für Kleinkinder | 25 Euro |
| Gebühr für verpflichtende Familiensitzplätze | 10 Euro |
| Umbuchungsgebühren | z.B. 45 Euro online oder 60 Euro über den Kundenservice |
| Gebühren für Namensänderungen | z.B. 115 Euro online oder 160 Euro über den Kundenservice |
Beschreibungen aller unzulässigen Klauseln finden Sie auf der VKI Webseite.
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Gebühren bezahlt haben, sollten Sie Ihre alten Ryanair-Buchungen überprüfen.
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