Betriebskosten – das müssen Mieter beachten
Betriebskosten machen einen Großteil der monatlichen Wohnkosten aus. Ein Überblick über die Posten, die in einer Abrechnung enthalten sein müssen.
Wie wohnt die steirische Bevölkerung und was muss dafür gezahlt werden? Die AK Steiermark wollte es genau wissen und wertete die staatlich erhobenen Mikrozensusdaten aus 2018 aus.
Im Durchschnitt leben in der Steiermark 2,2 Personen in einem Haushalt. Knapp 36 Prozent leben in einem Einpersonenhaushalt. Ein Drittel der rund 544.300 steirischen Wohnungen sind Mietwohnungen.
Gut die Hälfte aller Mietwohnungen sind private Mietwohnungen. Etwa 40 Prozent der Mietwohnungen stellen Genossenschaften zur Verfügung, rund neun Prozent Gemeinden.
7,35 Euro pro Quadratmeter waren 2018 im Schnitt für Miete und Betriebskosten (Bruttomiete) zu zahlen. "Das sind 0,19 Euro/m² mehr als 2017, was sich bei einer durchschnittlichen steirischen Wohnungsgröße von 65,92 m² mit rund 12,52 Euro mehr Miete pro Monat bemerkbar macht", schildert AK-Marktforscher Josef Kaufmann. Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen weisen geringere Mietkosten als privat vermietete Wohnungen auf.
Zwischen 2008 und 2018 ist die Zahl befristet vermieteter Wohnungen stark gestiegen, von 22.900 auf 43.200 oder um 88,48 Prozent. Fast ein Viertel aller steirischen Mietwohnungen werden befristet vergeben. Wer das Pech hat, nur eine befristete Wohnung zu bekommen, zahlt doppelt drauf, sagt der Marktforscher: "Man muss mit einem möglichen Auszugsdatum leben und auch mehr zahlen." Die Bruttomiete von diesen Wohnungen liegt mit 9,35 Euro/m² über dem Durchschnitt.
Unabhängig davon, wer Eigentümer ist, sind alle Mietkosten zwischen 2008 und 2018 stärker als die Inflation gestiegen. Die Inflation lag in diesem Zeitraum bei 18,97 Prozent, die Mieten stiegen aber je nach Kategorie von 26,12 Prozent (Genossenschaftswohnungen) bis 43 Prozent (Altbau).
Wohnen zählt zu den Grundbedürfnissen der Menschen in unserem Land. Es soll leistbar sein und der ordnungspolitische Rahmen soll sich an den gesellschaftlichen Bedürfnissen (junge bzw. älter werdende Gesellschaft, Anzahl der benötigten Wohnungen, Wohnformen) orientieren. Demzufolge ist der Bundesgesetzgeber aufgefordert, besonders für klare und verständliche Regelungen im Mietrecht Sorge zu tragen, wie z. B. durch die Schaffung eines bundesweiten einheitlichen Basishauptmietzinses für eine Normwohnung mit nachvollziehbaren Zu- und Abschlägen.
Zudem sollte verstärkt daran gearbeitet werden den sozialen Wohnbau voranzutreiben. Dabei sollte man auf Landesebene
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