Umtausch & Gutscheine
Wer sich bei der Auswahl eines Geschenks nicht ganz sicher ist, soll sich schon beim Einkauf einen möglichen Umtausch vereinbaren.
Kann ein Gast wegen starken Schneefalls oder verschärfter Lawinengefahr unmöglich anreisen, dürfen keine Stornokosten berechnet werden: "Das Risiko der Erreichbarkeit eines eingeschneiten Orts liegt beim Gastwirt", erklärt AK-Konsumentenschützer Herbert Erhart. Gibt es aber mehrere Zufahrtsmöglichkeiten, dann haben die Gäste einen Umweg im Rahmen der Zumutbarkeit in Kauf zu nehmen.
Ist ein Gast umgekehrt an der Abreise gehindert, hat er die Mehrkosten für die Verlängerung des Aufenthaltes selbst zu tragen. Hat der Hotelier andere Vereinbarungen mit dem Gast getroffen, gelten diese. "Für den Preis gibt es aber keine gesetzliche Vorgabe", sagt Erhart.
Herrscht Schneemangel im Skigebiet, gehen Wintersportler meist leer aus. "Grüne Pisten zählen zum allgemeinen Lebensrisiko eines Reisenden", erklärt der Konsumentenschützer. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Veranstalter gezielt mit Schneesicherheit geworben hat. "In einem solchen Fall kann der Reisende, falls er entgegen der Ankündigung nicht Ski fahren kann, einen Reisemangel geltend machen.2 Eine kostenlose Stornierung ist möglich.
Pech hat, wer wegen geschlossener Lifte nicht auf die Skipiste kann. Skigebiete und Liftbetreiber schließen eine Erstattung wegen schlechten Wetters in der Regel in ihren Geschäftsbedingungen aus.
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