Ihr Recht die Miete zu reduzieren
Das Recht zur Mietzinsminderung besteht zB dann, wenn eine Heiztherme, die bei Anmietung vorhanden war, nicht mehr heizt oder kein Warmwasser liefert.
Wer eine Mietwohnung sucht oder ein Haus kaufen will, hat oft mit Maklerinnen und Maklern zu tun. Diese erhalten für ihre Vermittlungstätigkeit eine Provision. AK-Experte Karl Raith erklärt hierzu: "Besteht ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis zum Vermieter bzw. Verkäufer, muss der Makler im Vorfeld darauf hinweisen." Dieser Hinweis muss schriftlich erfolgen, andernfalls kommt es zum Verlust der Provision.
Ein wirtschaftliches Naheverhältnis kann beispielsweise durch eine gesellschaftsrechtliche Verflechtung entstehen – also wenn etwa eine Tochterfirma eines Bauträgers als Maklerin auftritt. Auch die ständige Beauftragung von bestimmten Maklerinnen und Maklern kann schon ein Naheverhältnis auslösen. Familiäre Naheverhältnisse zwischen Eigentümerin bzw. Eigentümer und Maklerin bzw. Makler lösen ebenfalls eine Hinweispflicht aus. In bestimmten Fällen kann die Provisionsverpflichtung trotz des Hinweises auf ein Naheverhältnis entfallen – nämlich dann, "wenn man schon von einem Eigengeschäft sprechen kann", sagt Raith. Bei einem Eigengeschäft tritt etwa die Eigentümerin bzw. der Eigentümer oder der Bauträger quasi selbst als Maklerin bzw. Makler auf. "In diesem Fall darf nie eine Provision verrechnet werden", betont Raith.
Provisionen seien ein ständiges Streitthema, weist Raith auf die vielen Gerichtsverfahren hin, die die steirische Arbeiterkammer führt. Er fordert daher mehr Transparenz bei Wohnungsmieten und Hausverkäufen – das stärke die Position von Mieterinnen und Mietern bzw. Käuferinnen und Käufern.
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