Immobilienmakler erklärt jungem Paar Objekt
Worauf muss man achten, wenn Vermieter und Markler sich kennen? © auremar, Fotolia.com

Wenn sich Vermieter und Makler (zu) nahe stehen

Wer eine Mietwohnung sucht oder ein Haus kaufen will, hat oft mit Ma­kl­erin­nen und Maklern zu tun. Diese erhalten für ihre Vermittlungstätigkeit eine Provision. AK-Experte Karl Raith erklärt hierzu: "Besteht ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis zum Vermieter bzw. Verkäufer, muss der Makler im Vorfeld darauf hinweisen." Dieser Hinweis muss schriftlich erfolgen, andernfalls kommt es zum Verlust der Provision.

Problematische Verhältnisse

Ein wirtschaftliches Naheverhältnis kann beispielsweise durch eine ge­sell­schafts­rechtliche Verflechtung entstehen – also wenn etwa eine Tochterfirma eines Bauträgers als Maklerin auftritt. Auch die ständige Beauftragung von be­stimmten Maklerinnen und Maklern kann schon ein Naheverhältnis auslösen. Familiäre Naheverhältnisse zwischen Eigentümerin bzw. Eigentümer und Ma­kle­rin bzw. Makler lösen ebenfalls eine Hinweispflicht aus. In bestimmten Fällen kann die Provisionsverpflichtung trotz des Hinweises auf ein Nahe­ver­hält­nis entfallen – nämlich dann, "wenn man schon von einem Eigengeschäft sprechen kann", sagt Raith. Bei einem Eigengeschäft tritt etwa die Ei­gen­tü­merin bzw. der Eigentümer oder der Bauträger quasi selbst als Maklerin bzw. Makler auf. "In diesem Fall darf nie eine Provision verrechnet werden", betont Raith.

Mehr Transparenz

Provisionen seien ein ständiges Streitthema, weist Raith auf die vielen Gerichtsverfahren hin, die die steirische Arbeiterkammer führt. Er fordert daher mehr Transparenz bei Wohnungsmieten und Hausverkäufen – das stärke die Position von Mieterinnen und Mietern bzw. Käuferinnen und Käufern.

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