Krokodilledertaschen oder andere Sou- venirs aus artenge- schützten Tieren oder Pflanzen sollten für Reisende tabu sein.
Krokodilledertaschen oder andere Sou- venirs aus artenge- schützten Tieren oder Pflanzen sollten für Reisende tabu sein. © Heidorn, AK Stmk
26.08.2019

Artenschutz: Warnung vor exotischen Souvenirs

Ob Schnitzerei aus Elfenbein, seltene Korallen oder die Handtasche aus echtem Krokodilleder: Die Einführung solcher „Mitbringsel“ aus dem Urlaub kann ganz schön teuer werden – und im Extremfall sogar im Gefängnis enden.

"Es kommt immer wieder vor, dass wir Produkte beschlagnahmen müssen, die aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt werden", berichtet Michael Richter-Kernreich, Strafsachenleiter im Zollamt Graz aus der Praxis. Viel- fach schlicht aus Unwissenheit: Immerhin stehen weltweit rund 35.000 Arten unter besonderem Schutz, da sie vom Aussterben bedroht sind. Entweder ist deren Besitz überhaupt verboten oder die Mitnahme setzt eine Ausfuhrgenehmigung des Urlaubslandes und eine Einfuhrgenehmigung in Österreich voraus. Verstöße können teuer werden, warnt Richter-Kernreich: "Selbst bei weniger streng geregelten, aber unter Artenschutz stehenden Produkten kann die Strafe schnell einmal bis zu 20.000 Euro ausmachen." Bei besonders streng geschützten Arten steht eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen oder sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren im Raum.
So mancher Urlauber schreckt auch vor dem Import lebender unter Artenschutz stehender Tiere nicht zurück, so Richter-Kernreich: "Wir haben schon griechische Landschildkröten, verschiedene Reptilien und sogar Skorpione beschlagnahmt, die im Koffer transportiert wurden."

Michael Richter-Kernreich, Strafsachenleiter im Zollamt Graz
Michael Richter-Kernreich, Strafsachenleiter im Zollamt Graz © Heidorn, AK Stmk


„Verstöße gegen den Artenschutz können teuer werden.“



Ähnlich streng wie beim Artenschutz sind auch die Bestimmungen für Pflanzen, auch wenn Sie nicht unter Artenschutz stehen. Zitruspflanzen und Weinreben etwa dürfen gar nicht eingeführt werden – wohl aber deren Früchte.

Zigaretten & Co

Häufig geht es beim Zoll aber um wesentlich weniger spektakuläre Importe, etwa Genussmittel wie Zigaretten, Spirituosen, Wein oder Bier. Die Grenzen für den Eigenbedarf sind innerhalb der EU großzügiger bemessen als bei der Mitnahme aus Drittstaaten. Am Beispiel von Zigaretten: Dürfen aus den EU-Ländern als Richtmenge grundsätzlich 800 Stück mitgenommen werden (mit Ausnahme von Ungarn und Rumänien mit 300 Stück), sind es aus Drittstaaten nur 200 Stück. Schmuggel zahlt sich nicht wirklich aus: Wer erwischt wird, zahlt bis zum Doppelten der Einfuhrgebühren – als da wären Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer – als Strafe und die „billigen“ Zigaretten werden beschlagnahmt und vernichtet. Auch bei Lebensmitteln gibt es einen eklatanten Unterschied zwischen EU und Nicht-EU: Aus der EU dürfen etwa bei Fleisch- und Milchprodukten "geringe Mengen" – als Richtschnur bis zu 10 Kilogramm – eingeführt werden, aus Drittstaaten gar nichts. Generell empfiehlt der Experte den Reisenden, sich vor Antritt der Reise zu informieren. Entweder über die Homepage des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at) oder bei der Zentrale Auskunftsstelle Zoll, die beim Zollamt Klagenfurt Villach angesiedelt ist (050233740 oder zollinfo@bmf.gv.at). Oder mit der BMF-App des Finanzministeriums.

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