Reise – das große Fragezeichen im Sommer
Sommerurlaub 2020: Der AK-Konsumentenschutz verzeichnet unzählige Anfragen zu Stornierungen, Kosten, Versicherungen, Gutscheine und Umbuchungen.
Der Wiener Reiseveranstalter Papageno Touristik hat Anfang Juli Insolvenz angemeldet. Verbraucherinnen und Verbraucher, die bei dem Unternehmen Reisen gebucht haben, die in den vergangenen Monaten aufgrund der Corona-Krise abgesagt werden mussten, haben Anspruch darauf, ihr Geld zurückzuerhalten.
Papageno Touristik selbst verweist zwar bei Anfragen von Kundinnen und Kunden darauf, dass Betroffene ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden müssten, was zudem 23 Euro an Anmeldekosten bedeutet. Doch das stimme so nicht, sagt AK-Konsumentenschützer Herbert Erhart. Wenn eine über Papageno Touristik gebuchte Pauschalreise nun aufgrund der Insolvenz nicht stattfindet, sollten sich Papageno-Kundinnen und -Kunden an die Europäische Reiseversicherung AG wenden. Diese erstattet im Insolvenzfall den betroffenen Urlauberinnen und Urlaubern ihr Geld zurück.
Europäische Reiseversicherung AG
Adresse: Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien
Notfallnummer: +43 1 317 25 00
Fax: +43 1 319 93 67
E-Mail: rsv@europaeische.at
Achtung: Die Forderungen müssen innerhalb von acht Wochen nach Beginn des Insolvenzverfahrens (also bis Anfang September) angemeldet werden. „Eine formlose Meldung genügt“, sagt Erhart.
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