Mann unterschreibt auf Unterschriftenmonitor.
Mann unterschreibt auf Unterschriftenmonitor. © goodluz, AdobeStock

Bankgeschäfte: Achtung bei digitaler Unterschrift

Bisher immer auf Sicherheit bedacht, wollte ein Steirer eine neue Geldanlage-Schiene ausprobieren. 20.000 Euro hatte er zu investieren, eine Wertpapierberatung in seiner Bank sollte ihm die bestmöglichen Optionen aufzeigen – nach wie vor risikoarm. Am Ende musste die AK einschreiten.

Mit einem "Berg an Unterlagen" verließ ein 27-Jähriger mehr verwirrt als informiert das Wertpapierberatungsgespräch mit seinem Bankberater – und mit Geldanlagen, die er so gar nicht wollte und auch nicht unterschrieben hatte.

"Blind" unterschrieben

"Zum sogenannten Wohlverhalten eines Bankbetreuers zählt, dass er ausführlich über die Arten, Risiken und Kosten von diversen Geldanlagen informiert. Das war hier nicht der Fall", schildert AK-Bankenexpertin Sandra Battisti den Fall des Grazers. Hinzu kommt, dass der Konsument nicht wusste, was er vor Ort unterschreibt: Er hat auf einem Unterschriftenmonitor unterschrieben, nicht auf dem Vertragspapier selbst. "Er hat quasi nicht gesehen, was er unterschreibt", so Battisti: "Und leider sind Fehler passiert, die er dadurch mitunterschrieben hat." So wurde unter anderem das Kundenvermögen des Vaters miteingerechnet, was der Konsument nicht wollte. Weiters gab der Bankbetreuer an, dass der Grazer Erfahrung in allen Wertpapiergattungen hätte und die 20.000 Euro wurden auf vier verschiedene Finanzinstrumente aufgeteilt – teils auf risikoreiche. Nach Abschluss des Ganzen erwarteten den 27-Jährigen dann noch 600 Euro an Spesen, über die er vorher nicht informiert wurde. "Wir nahmen mit der Bank Kontakt auf, diese erklärte aber zunächst, alles richtig gemacht zu haben, führte aber dann doch eine Rückabwicklung der Wertpapierkäufe ohne Kosten für den Kunden durch", sagt Battisti.

Auf Papier unterschreiben

Die Expertin rät: "Bei Bankgeschäften, vor allem in dieser Höhe, sollte man darauf bestehen, auf dem Papierausdruck zu unterschreiben – um zu wissen, was ich unterschreibe und für den Fall, dass ein Beweis gebraucht wird."

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