AK erkämpft von Santander 235.500 Euro
Für 63 Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer konnte die AK falsch berechnete Kreditzinsen zurück holen. Betroffene können sich nach wie vor melden.
Wurde einem die Kreditkarte gestohlen, war es bisher ein Leichtes, die Unterschrift zu fälschen und somit ans Geld zu kommen. Der Schaden ging zu Lasten des Karteninhabers. Um diesem hohen Missbrauchsrisiko vorzubeugen, sieht das neue Gesetz eine starke Kundenauthentifizierung ("Strong Customer Authentication", SCA) vor. Das bedeutet, dass mindestens zwei Elemente der drei Kategorien Besitz (Zahlungskarte, Mobiltelefon), Wissen (PIN, TAN, Secure Code) und Inhärenz (Fingerabdruck, Stimme) erfüllt werden müssen. "Künftig kann nur mehr mit Kreditkarte bezahlt werden, wenn der Konsument die Karte vorlegt und beispielsweise den PIN weiß", erklärt AK-Konsumentenschützerin Sandra Battisti. Bei einem Onlinekauf müssen zumindest die Kreditkartendaten laut Karte und der Secure Code oder der TAN eingegeben werden. Es reicht nicht, dass nur mehr die auf der Karte sowieso ersichtlichen Daten herangezogen werden.
Der Einsatz der SCA für elektronische Zahlungsvorgänge ist ab 14. September 2019 Pflicht. Aktuell hat der Zahlungsdienstleister den Auftrag, sie zu verlangen. "Verlangt die Hausbank keine SCA, dann haftet die Bank – egal wie grob fahrlässig der Konsument die Karte verloren hat", betont Battisti. Die Bank ist verpflichtet, der bzw. dem Betroffenen die Summe, die durch den Schaden entstanden ist, mit Ende des folgenden Geschäftstages zurückzuüberweisen. Die Bank darf eine Zahlung nur verweigern, wenn der Verdacht einer Betrugsabsicht besteht.
Neue Zahlungsdienste, wie Zahlungsauslösedienstleister werden von einer Kundin oder einem Kunden beauftragt, für sie oder ihn bei der jeweiligen kontoführenden Bank eine Überweisung auszulösen, beispielsweise, wenn sie oder er im Online-Shop einkauft ("Sofortüberweisung"). "Gab es früher Probleme, gab es niemanden, der rechtlich haftbar gemacht werden konnte", so Battisti. Nun haftet die Hausbank, ab 14. September 2019 haftet zusätzlich auch der Zahlungsauslösedienstleister.
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