Kreditantrag
Für manche Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer bringt das Auslaufen der Stundungsregelung Schwierigkeiten mit sich. © DanRace, stock.adobe.com
1.2.2021

Kreditstundung ausgelaufen: AK hat Tipps für Betroffene

Die Corona-Krise hat viele Menschen auch wirtschaftlich schwer getroffen – weil sie ihren Arbeitsplatz verloren oder Einkommensverluste erlitten haben. Viele Betroffene haben dadurch große Probleme, z. B. Wohnbaukredite weiter zurückzuzahlen. Daher hat die Bundesregierung gesetzliche Kreditstundungen ermöglicht. Doch diese Regelung ist mit 31. Jänner 2021 ausgelaufen. 

Problem zeitlich verschoben

AK-Konsumentenschützer Peter Jerovschek befürchtet, dass nun eine "Welle der Fälligstellungen droht" und die Banken von Kundinnen und Kunden aufgeschobene Kreditzahlungen einfordern werden. Die aktuelle Stundungsregelung "hat den Leuten nur kurzfristig geholfen, man verschiebt das Problem zeitlich nach hinten", sagt Jerovschek. Zumal sich durch die Stundung nicht nur die Kreditlaufzeit verlängert hat, die Kreditzinsen sind "im Hintergrund" ebenfalls weitergelaufen und schlagen sich somit in einer insgesamt höheren Kreditsumme nieder. 

Flexible Rückzahlungen

Unabhängig von der Corona-Krise wünscht sich Jerovschek von der Regierung rechtliche Verbesserungen für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, die vorübergehend – beispielsweise durch eine Erkrankung – in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Und an die Banken appelliert Jerovschek, nach dem Auslaufen der gesetzlichen Stundungspflicht künftig kulanter zu sein: "Ich würde mir wünschen, dass Kreditrückzahlungen flexibel erfolgen können." Vielen Banken genehmigen nur einmal eine Kreditstundung – doch dies sollte laut Jerovschek in Zukunft öfter möglich sein.

ERSTE-HILFE-TIPPS BEI ZAHLUNGSPROBLEMEN

  1. Reden und verhandeln Sie bei ersten Zahlungsproblemen so­fort mit Ihrer Bank, Bausparkasse, Leasinggesellschaft oder ein­em die Forderung betreibenden Rechtsanwalt oder In­kasso­büro. Vereinbaren Sie neue Zahlungsmodalitäten. Je früher, desto besser – damit auch keine hohen Mahnspesen und Ver­zugszinsen anfallen!
  2. Stundung einer Zahlung: Das ist zwar hilfreich, aber Achtung – die Zinsen laufen im Normalfall weiter! Das bedeutet, dass im Hintergrund der offene Saldo eines Kredites kräftig in die Höhe schießen kann. Es ist ratsam, mit verringerten Raten zumindest die anfallenden Zinsen abzudecken.
  3. Verhandeln Sie bei sehr hohen Schulden eine Zinssenkung, ein­en Zinserlass oder ein Aussetzen der Zinsverrechnung bei Ihrer Bank, etwa bei den Verzugszinsen.
  4. Machen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten ein Sparprogramm, um Ihr privates Haushaltsbudget zu entlasten. Stellen Sie Ihre Ausgaben und Einnahmen gegenüber. Generell gilt: Bei Aus­gab­en den Rotstift ansetzen. Die Einnahmen, wenn möglich, steigern.
    Schulden sind nicht gleich Schulden. Manche sind existenz­be­droh­end, etwa Mietrückstände, Stromrechnungen. Behandeln und begleichen Sie die Rechnungen vordringlich.
  5. Einige namhafte Bank- und Versicherungsinstitute unterstützen derzeit ihre Kunden durch eigens geschnürte Maß­nahm­en­bün­del, wenn Sie in Zahlungsnot geraten sind.
  6. Finger weg von Kredithaien oder so genannten Fin­anz­sanier­ungs­unter­nehmen. Nur staatlich anerkannte Schuld­ner­be­rat­ungs­einrichtungen können wirklich helfen.
  7. Sehen Sie überhaupt keinen Lichtstreif am Horizont? Dann ver­einbaren Sie umgehend mit der nächstgelegenen Schuld­ner­be­rat­ung einen Termin!



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