Bei Krediten mehrere Angebote einholen
AK-Bankenexperte Peter Jerovschek gibt Tipps, wie verschiedene Angebote sinnvoll verglichen werden können.
Die Corona-Krise hat viele Menschen auch wirtschaftlich schwer getroffen – weil sie ihren Arbeitsplatz verloren oder Einkommensverluste erlitten haben. Viele Betroffene haben dadurch große Probleme, z. B. Wohnbaukredite weiter zurückzuzahlen. Daher hat die Bundesregierung gesetzliche Kreditstundungen ermöglicht. Doch diese Regelung ist mit 31. Jänner 2021 ausgelaufen.
AK-Konsumentenschützer Peter Jerovschek befürchtet, dass nun eine "Welle der Fälligstellungen droht" und die Banken von Kundinnen und Kunden aufgeschobene Kreditzahlungen einfordern werden. Die aktuelle Stundungsregelung "hat den Leuten nur kurzfristig geholfen, man verschiebt das Problem zeitlich nach hinten", sagt Jerovschek. Zumal sich durch die Stundung nicht nur die Kreditlaufzeit verlängert hat, die Kreditzinsen sind "im Hintergrund" ebenfalls weitergelaufen und schlagen sich somit in einer insgesamt höheren Kreditsumme nieder.
Unabhängig von der Corona-Krise wünscht sich Jerovschek von der Regierung rechtliche Verbesserungen für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, die vorübergehend – beispielsweise durch eine Erkrankung – in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Und an die Banken appelliert Jerovschek, nach dem Auslaufen der gesetzlichen Stundungspflicht künftig kulanter zu sein: "Ich würde mir wünschen, dass Kreditrückzahlungen flexibel erfolgen können." Vielen Banken genehmigen nur einmal eine Kreditstundung – doch dies sollte laut Jerovschek in Zukunft öfter möglich sein.
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