Daten ausspioniert: Profis räumen Konten leer
Unbekannte buchten 3.500 Euro vom Konto einer Grazerin ab – nur ein Fall von vielen. Betroffen ist stets die BAWAG, die AK vermutet Sicherheitslücken.
Mit Eintritt in die Pension wird in Österreich das reguläre Girokonto üblicherweise in ein Pensionskonto umgewandelt. Einige Banken streichen hierbei den Überziehungsrahmen – eine klare Altersdiskriminierung.
Wenn am Ende des Geldes noch viel Monat übrig ist, hilft bei vielen Konsumentinnen und Konsumenten der Überziehungsrahmen ihres Girokontos aus. Zu dem Zeitpunkt, wo Herr und Frau Österreicher aber in Pension gehen, müssen sie vom Girokonto auf ein Pensionskonto wechseln. Dabei streichen einige Bankinstitute einfach den Überziehungsrahmen. "Es gibt leider kein Recht auf den Überziehungsrahmen", erklärt Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes: "Das Vorgehen ist ein klarer Fall von Altersdiskriminierung. Es gibt Konsumenten, denen als Grund sogar gesagt wird: 'Du könntest ja sterben.'"
Im AK-Konsumentenschutz gehen regelmäßig Anfragen zu Altersdiskriminierung ein. Sei es, weil der Überziehungsrahmen, ein Ratenkauf oder ein (Mini-)Kredit verweigert werden. Eine Altersgrenze ist aber nirgends festgeschrieben. "Das sind reine interne Regelungen, die aber niemand bestätigen wird", kritisiert Schrittwieser: "Wir hatten aber schon Fälle, bei denen mit einem Alter von Anfang 60 verweigert wird."
Während man in der Arbeitswelt gute rechtliche Möglichkeiten hat, gegen Benachteiligungen auf- grund des Alters vorzugehen, ist das im Konsumentenschutz nicht der Fall. "Es ist eine langjährige AK-Forderung, dass die geschäftliche Altersbenachteiligung ins Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen wird. 2008 gab es einen Gesetzesentwurf, aber das war es auch schon", seufzt Schrittwieser.
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