Sanierungsverfahren
Misslingt ein außergerichtlicher Ausgleich, ist noch immer ein Sanierungsverfahren möglich: Der Schuldner muss dazu beim örtlich zuständigen Bezirksgericht einen Konkursantrag stellen. Ziel des Konkursverfahrens kann der Abschluss eines Sanierungsverfahren sein: Der Schuldner muss den Gläubigern mindestens anbieten, innerhalb von zwei bis fünf Jahren 20 Prozent seiner Schulden zu bezahlen.
Vorteil des Sanierungsverfahrens
Der Vorteil eines Sanierungsverfahrens liegt für einen Schuldner vor allem darin, dass allenfalls vorhandenes Vermögen, etwa ein Auto oder eine Eigentumswohnung, erhalten bleibt. Es gibt allerdings eine Bedingung: Das Angebot muss von der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Gläubiger, die mehr als die Hälfte der Gesamtsumme aller Forderungen vertreten, akzeptiert werden.
Ein Sanierungsverfahren kann sowohl durch eine einmalige Zahlung als auch in Raten erfüllt werden. Wer ein Sanierungsverfahren auf Raten anstrebt, muss aber vorsichtig sein. Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage eines Schuldners, sodass er die vereinbarten Raten nicht mehr zahlen kann, lebt die ursprüngliche Schuld im Verhältnis zur noch nicht getilgten Quote wieder auf. Hat ein Schuldner also bei Zahlungsverzug zum Beispiel erst 40 Prozent der vereinbarten Quote bezahlt, hat er damit auch nur 40 Prozent der Gesamtschuld getilgt. In der Praxis wird dieses Verfahren von Privatpersonen kaum in Anspruch genommen.
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