Dieses Bild teilen über:
Eltern schließen heutzutage oft auf den Namen ihres Kindes einen Handyvertrag ab und erklären sich bereit, die Haftung zu übernehmen. Im Fall einer Grazer Mutter lief das so ab, dass sich der Junior frisch verliebt hatte und die Freiminuten gleich einmal weggesäuselt waren. Die Zusatzminuten begannen zu laufen und am Ende stand die Mutter mit einer Rechnung von 200 Euro da. Sie wandte sich mit der Frage an die AK, ob sie auch für Kosten außerhalb der Grundgebühr haftet. Der Sohn sei ja minderjährig und sie hätte der Nutzung der Zusatzminuten nicht zugestimmt. Sowohl der Tarifanbieter als auch die RTR stellen aber klar, dass die Haftung für alle Kosten gilt.
Ausnahme wären nur Mehrwertnummern. "Man muss aufpassen, wenn man Haftungen übernimmt, dass zur Grundgebühr eventuell noch weitere Kosten kommen können. Es sind umfassende Haftungen mit hohen Zusatzkosten möglich", warnt AK-Konsumentenschützerin Nadja Schretter. Detail am Rande: Auch die Mutter des Mädchens wandte sich an die AK – sie hatte 300 Euro zu zahlen.
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0