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Zuerst war nur ein kleiner, feuchter Fleck in der 37 Quadratmeter großen Wohnung zu sehen. Für die Hausverwaltung offensichtlich nicht weiter schlimm, beauftragte sie erst einen Monat später ein Unternehmen zur Ortung des Lecks. Die Firma stellte "nur" ein undichtes Heizungsrohr fest. Zwei Tage später stand die Mietwohnung jedoch vollkommen unter Wasser. Nach einem weiteren Monat war die Sanierung immer noch nicht fertig, ein Ende nicht in Sicht. Die Mieter in konnte in dieser Zeit ihre Wohnung nicht nutzen und suchte sich selbst Ersatz. Sie bestand auf eine Mietzinsminderung und die Auflösung ihres Mietvertrags. Die Hausverwaltung kam dem nicht nach.
"Wir haben der Frau Rechtsschutz gewährt und die sofortige Auflösung des Mietvertrages, eine Mietzinsminderung für einen Monat sowie die Rückzahlung von 1.000 Euro Kaution verlangt", so Konsumentenschützer Herbert Erhart: "Das Gericht entschied zu Gunsten der Mieterin." Der AK-Experte rät, eine Mietzinsminderung umgehend schriftlich bei der Hausverwaltung geltend zu machen sowie die Schäden zu dokumentieren. Bei massiven und länger andauernden Beeinträchtigungen besteht das Recht auf fristlose Aufkündigung des Mietvertrages.
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