Horse Power: Pillen nicht bestellt, trotzdem geliefert

Ihnen wurden gerade "Horse Power"-Pillen geliefert? Sie können sich gar nicht erinnern, diese bestellt zu haben? Dann sind Sie nicht allein.

Sie alle haben eine Facebook-Anzeige von "Horse Power" gesehen, teilweise angeklickt und sich informiert, nie aber kostenpflichtig bestellt. Trotzdem wurde ihnen ein Paket mit den Pillen zugestellt. Rechnung inklusive. Zahlen Kundinnen bzw. Kunden nicht, kommt eine Mahnung.

Nichts bestellt, trotzdem Pillen

Wenn man etwas bekommt, ohne es bestellt zu haben, gilt das als unerwünschte Warenzusendung. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen können Konsumentinnen und Konsumenten daher mit den Pillen machen, was sie wollen – wegwerfen, aufheben, einnehmen. "Sobald wir für die Betroffenen intervenieren, ist alles kein Problem mehr und die Konsumenten können die Pillen behalten und brauchen nichts zu zahlen", sagt AK-Konsumentenschützerin Christina Gruber. Einzige Ausnahme: Die Ware ist für jemand anderen bestimmt und wurde irrtümlich geliefert. Dann ist der Absender auf den Irrtum aufmerksam machen.

Bestellt, aber umentschieden

Wenn die Pillen bestellt wurden, aber mittlerweile kein Interesse mehr daran besteht, können Konsumentinnen und Konsumenten ihre Bestellung rückgängig machen. Für Bestellungen im Internet gilt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Die Ware muss retourniert werden.

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