Fluggastrechte: Flug verspätet oder ausgefallen?
Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Unser Service ist kostenlos. Schnell und einfach anfragen.
Ein Grazer wollte für drei Personen Flüge von Wien nach Vancouver und retour buchen. Die Buchung nahm er über die Internetplattform Opodo vor. Doch die Bezahlung per Kreditkarte wurde zweimal abgebrochen, weil der Betrag – rund 3.500 Euro – das Limit seiner Kreditkarte überstieg. Daraufhin versuchte es der Mann mittels Direktüberweisung über den Bezahldienst Klarna – erneut vergeblich, weil das Überweisungslimit seines Kontos bei 1.500 Euro lag. Der Grazer erhöhte daraufhin auf der Onlinebankingseite seiner Bank das Überweisungslimit. Von dort aus überwies er auch gleich die 3.500 Euro an Opodo.
Kurz darauf wurde der Grazer per E-Mail von Opodo informiert, dass die Flugbuchung abgebrochen wurde, da die ursprüngliche Reservierung abgelaufen sei. Das Geld war freilich bereits an Opodo überwiesen, die Überweisung konnte auch nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der Grazer bemühte sich in der Folge darum, das Geld zurückzuerhalten, bekam von Opodo aber meist nur automatische E-Mail-Antworten.
Erst als die AK bei Opodo intervenierte, bekam der Grazer das Geld gutgeschrieben. AK-Konsumentenschützerin Sandra Battisti rät, bei Online-Buchungen schon im Vorhinein auf Limits bei Kreditkarte und Konto zu achten. Und sie empfiehlt, „Flüge lieber direkt bei den Anbietern zu buchen“.
Broschüren
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0