Mann mit Gipsfuß auf Couch
Freizeitunfälle können über private Versicherungen abgedeckt werden. © georgerudy, stock.adobe.com
23.10.2023

Der richtige Mix: Unfallversicherungen im Test

Private Unfallversicherungen sollen die Lücke schließen, die die gesetzliche Unfallversicherung aufweist. Was benötigt wird, ist individuell sehr unterschiedlich, zeigt ein Test des Magazins KONSUMENT.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur im Arbeits- und Schulbereich. Auch in den Unfallschutz als "Draufgabe" zu anderen Leistungen (Kreditkarte, Vereinsmitgliedschaft), sollte man keine großen Hoffnungen setzen. Nur eine individuell ausgestaltete private Unfallversicherung bietet eine Risikoabdeckung für den gesamten Freizeitbereich. Besonders anzuraten ist sie für Personengruppen, die über die gesetzliche Unfallversicherung gar nicht geschützt sind, also Kinder vor dem Schulalter, nicht erwerbstätige Erwachsene und Pensionist:innen. Zentrale Leistung der Unfallversicherung ist eine einmalige Geldleistung bei bleibender Invalidität. Die Versicherungssumme sollte mindestens das Sechsfache des Bruttojahresgehalts ausmachen. Weiters werden die Unfallkosten ersetzt (Heilung, Bergung, Rückholung). Auch der Zugang zu besonderen Heilbehelfen, Therapien oder auch für kosmetische Operationen kann unterstützt werden. Für jeden Tag eines Krankenhausaufenthalts kann ein Geldbetrag (Spitaltagegeld) frei vereinbart werden und für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld.

Sechs Modellfälle

KONSUMENT hat in Kooperation mit der Plattform Durchblicker (durchblicker.at) sechs Modelle ausgewählt: Eine Studentin, einen Single mit Kind, ein Paar ohne Kind, eine vierköpfige Familie, eine Büroangestellte und einen Pensionisten. Der Test bietet eine Orientierungshilfe, damit leichter erfasst werden kann, worauf es ankommt und wie unterschiedlich Leistungen und Prämien auseinanderklaffen können. Folgendes sollte man wissen:

Je höher die Progression, desto höher die Versicherungsleistung. Beträgt die Versicherungssumme 100.000 Euro und die Progression 500 Prozent, steht für eine Invalidität von 100 Prozent eine Summe von 500.000 Euro zur Verfügung. Bei einem linearen Tarif (ohne Progression) bekäme man nur 100.000 Euro.

Versicherer bewerten den Verlust eines einzelnen Körperteils oder Organs in der sogenannten Gliedertaxe. Je nach Berufsgruppe kann vereinbart werden, dass bereits beim Verlust eines Fingers eine 100-Prozent-Invalidität gegeben ist (Beispiel Pianist:in).

Der Mitwirkungsgrad beschreibt, wie sehr bestehende Gebrechen einen Unfall mitverursacht haben. Meist reduzieren die Versicherer ihre Leistung ab einem Mitwirkungsgrad von 25 bis 50 Prozent.

Tritt ein Herzinfarkt in direkter Folge eines Unfalls ein, sollten Schäden mitversichert sein.

 

Den gesamten Test finden Sie unter www.konsument.at/unfallversicherung23 (kostenpflichtig).

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