Konto: Wenn die Bank den Überziehungsrahmen streicht
Immer wieder einmal gerät man mit seinem Konto ins Minus. Dies kann problematisch werden, wenn die Bank plötzlich den Überziehungsrahmen kürzt.
Viele Banken bieten Gratis- Konten für Jugendliche an. Es gibt aber eine Altersobergrenze – erreichen Kontoinhaberin bzw. -inhaber dieses Alter, wird das Konto zu einem Stichtag in ein gebührenpflichtiges "Erwachsenenkonto" umgewandelt. Die Bank informiert üblicherweise vorab darüber. Ein aktueller Fall aus Graz zeigt, was passieren kann, wenn man diesen Stichtag übersieht.
Eine Grazerin erhielt Anfang des Jahres ein Schreiben eines In- Zahlung von mehr als 1.000 Euro aufgefordert, die sie angeblich einer Bank für die Führung eines Kontos schuldete. Wie sich herausstellte, hatte die Frau im Jahr 2003 als damals 15-Jährige ein Gratis-Jugendkonto bei der Bank eröffnet, dieses aber nie genutzt und auch längst vergessen. "Möglicherweise hat sie das Konto damals nur eröffnet, um irgendwelche Jugendaktionen nutzen zu können", mutmaßt AK-Experte Peter Jerovschek.
Er konnte der Grazerin helfen: Denn laut Jerovschek hat die Bank selbst den Schaden verursacht – sie hätte nämlich das Recht gehabt, das Konto, das lange Zeit nicht genutzt wurde, zu kündigen. Stattdessen hat die Bank das zuerst kostenfreie und dann gebührenpflichtige Konto bestehen lassen. Außerdem, so Jerovscheks Argument, seien die Forderungen der Bank ohnehin zum Großteil verjährt. Bank und Inkassobüro zogen die 1.000-Euro-Forderung letztlich zurück. Jerovschek rät, Konto-Stichtage nicht aus den Augen zu verlieren. Und: "Man sollte vor der Umstellung des Jugendkontos auf alle Fälle einen Banktermin vereinbaren."
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