Kein Überziehungsrahmen für Alte: "Könnten ja sterben."
Mit Pensionsantritt wird das Girokonto üblicherweise in ein Pensionskonto umgewandelt. Einige Banken streichen hierbei den Überziehungsrahmen.
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher geraten mit ihrem Kontostand immer wieder einmal ins Minus. Für Betroffene kann das zum Problem werden, wenn ihnen ihre Bank plötzlich den Überziehungsrahmen kürzt oder sogar streicht.
Ein negativer Kontostand ist naturgemäß unerfreulich – denn bei einem überzogenen Girokonto kommen schnell hohe Sollzinsen zusammen. Dennoch rutschen viele Kontoinhaberinnen und -inhaber öfter ins Minus – ein Überziehungsrahmen macht‘s möglich. Doch was wenn die Bank diesen Rahmen plötzlich kürzt oder gar streicht? "Dann haben wir das Desaster", sagt AK-Experte Peter Jerovschek, der laufend mit derartigen Fällen zu tun hat.
Wenn Menschen in Pension gehen oder arbeitslos werden, wird ihnen oft von der Bank der Überziehungsrahmen ihres Kontos gestrichen. Für jene, deren Kontostand regelmäßig im Minus ist, ist das eine Hiobsbotschaft. "Meistens wird dann auch noch die Bankomatkartegesperrt", so Jerovschek. Dazu wird eine Kostenspirale in Gang gesetzt: Die Bank führt Abbuchungen nicht mehr durch, die Nichtdurchführung schlägt sich dann in teuren Lastschriftspesen und in weiterer Folge auch noch Mahnspesen nieder. Zudem können sich die Nichtzahlungen negativ auf die Bonität auswirken.
Die AK rät üblicherweise, einen Kredit aufzunehmen, um das Konto wieder auszugleichen – zumal Kreditzinsen erheblich niedriger sind als die Sollzinsen bei einem Girokonto. Doch wenn sich die Betroffenen an die Arbeiterkammer wenden, sei es oft schon zu spät, da sie keinen Kredit mehr bekämen, meint Jerovschek. "Man sollte immer Mittel zur Verfügung haben, um das Konto abzudecken", rät Jerovschek. Ist ein Kredit notwendig, um das Konto auszugleichen, sollte dieser rechtzeitig beantragt werden. Und: Wenn möglich, sollte man die persönliche Finanzplanung umstellen, um notfalls auch ohne Überziehungsrahmen auszukommen.
Allerdings: Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Kontostand stets im Plus ist, gibt es schlechte Nachrichten. Denn anders als z. B. Sparbücher seien Girokonten rechtlich nicht vor Strafzinsen auf Guthaben geschützt, kritisiert Jerovschek. Er fordert, dass Negativzinsen für Guthaben auf Girokonten per Gesetz untersagt werden.
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