30.8.2021

Zu hoher Kreditzins: Frau bekam 45.000 Euro zurück

Rund 45.000 Euro bekam eine Steirerin dank der Hilfe der Arbeiterkammer von der Volksbank zurück. Das Geldinstitut hatte der Frau jahrzehntelang viel zu hohe Zinsen für ihren Kredit verrechnet. Erst als sich die AK einschaltete, reagierte die Bank.

Die Frau hatte in den 1990er-Jahren bei einer Bank der steirischen Volksbankengruppe einen Kredit für einen Hauskauf aufgenommen. Allerdings enthielt der Kreditvertrag eine Zinsanpassungsklausel, die viel zu allgemein formuliert und daher laut Gesetz nicht zulässig war, wie AK-Experte Peter Jerovschek und AK-Expertin Sandra Battisti betonen. Im Laufe der Jahre erhöhte das Geldinstitut zwar rasch die Kreditzinsen, sobald die Referenzzinssätze stiegen – doch Zinssenkungen wurden nicht bzw. nicht ausreichend an die Kreditnehmerin weitergereicht.

Kredit wäre 2015 abbezahlt gewesen

Anfang 2021 wandte sich die Frau schließlich an die AK – die Steirerin war der Meinung, ihren Kredit bereits abbezahlt zu haben, während die Bank behauptete, noch immer seien mehr als 20.000 Euro offen. AK-Experte Jerovschek prüfte den Fall und stellte fest, dass die Steirerin mit realistisch errechneten Zinsen bereits im Jahr 2015 den Kredit abbezahlt gehabt hätte – stattdessen war der Kredit weitergelaufen und die Frau hatte seither zigtausende Euro überzahlt. Jerovschek brachte sofort eine Klage gegen die Bank mit einem Streitwert vom insgesamt 65.000 Euro ein. Diese Summe setzte sich zusammen aus der von der AK bestrittenen offenen Kreditforderung der Bank über 20.000 Euro sowie den Überzahlungen, die die Frau seit 2015 geleistet hatte. Da Überzahlungsansprüche nach drei Jahren verjähren, hatte die Steirerin zum Zeitpunkt der Klage noch Anspruch auf rund 45.000 Euro. Die Bank verzichtete im Rahmen eines Vergleichs auf ihre eigenen Forderungen und zahlte der Frau die 45.000 Euro zurück.

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