Neben Smartphone-Apps sind cardTAN- Geräte eine weitere Möglichkeit, TANs fürs Online-Banking zu erhalten.
Neben Smartphone-Apps sind cardTAN- Geräte eine weitere Möglichkeit, TANs fürs Online-Banking zu erhalten. © Temel, AK Stmk
07.10.2019

Mehr Sicherheit beim E-Banking

Mit 14. September 2019 müssen alle elektronische Zahlungen und Online-Zugriffe auf Bankkonten mit einer neu eingeführten "Zwei-Faktoren- Authentifizierung" freigegeben werden. Sie soll Konsumentinnen und Konsumenten beim Online-Banking besseren Schutz vor Cyberkriminellen bieten. Im Zentrum dieser Regelung steht die "starke Kundenauthentifizierung". Das heißt konkret, dass Bankkundinnen und -kunden nunmehr ihre Identität mit zusätzlichen "Beweisen" belegen müssen – etwa durch einen Fingerabdruck, einen Gesichtsscan oder ein weiteres Passwort. Die meisten Banken setzen dabei auf Smartphone-Apps: Über diese Apps werden bei jedem Online-Bankgeschäft sogenannte pushTANs erzeugt, mit denen Konsumentinnen und Konsumenten dann ihre Überweisung etc. freigeben. Wer keine App verwenden will oder kein Smartphone besitzt, kann sich direkt bei den Banken auch cardTAN-Geräte besorgen, die
ebenfalls TANs generieren. Einzelne Banken verwenden aber auch noch per SMS verschickte TANs. Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeuten die neuen Zahlungsregeln einen Mehraufwand, bringen aber auch höhere Sicherheit, meint AK-Konsumentenschützerin Sandra Battisti: "Der Kunde soll durch diese Regelung besser vor Missbrauchsfällen geschützt werden."

Kontaktloses Zahlen

Dass die Banken vor allem mit Apps den EU-Vorgaben Folge leisten, wertet das Smartphone als "Bank- und Bezahlgerät" weiter auf. Denn immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen ihr Handy nicht nur beim
Online-Shopping, sondern auch im "echten" Geschäft – und verwenden dabei Bezahldienste wie Apple Pay, durch die man dank NFC-Technik im Geschäft kontaktlos zahlen kann. AK-Expertin Battisti hat bei den neuen Bezahldiensten "vorläufig keine großen Bedenken", Sicherheitslücken bei den neuen Diensten seien aber nie ganz auszuschließen. Aus Datenschutzsicht positiv sei, dass die Kreditkartennummer nicht auf dem Gerät gespeichert werde und auch der Händler, bei dem bezahlt werde, keinen Zugriff auf diese Daten habe, sagt Battisti. Freilich: "Sollte das Smartphone gestohlen werden, sollte man sich umgehend bei der Bank melden."


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