Zahlungsplan

Der Zahlungsplan funktioniert im Wesentlichen wie das Sanierungsverfahren. Aber im Unterschied zum Zwangsausgleich ist für den Zahlungsplan keine Mindestquote vorgeschrieben und vorhandenes Vermögen muss verwertet werden.

Beim Zahlungsplan muss der Schuldner den Gläubigern eine Quote anbieten, die seinem voraussichtlichen Einkommen in den nächsten fünf Jahren entspricht. Die Zahlungsfrist beträgt maximal sieben Jahre.

Mehrheit der Gläubiger muss zustimmen

Voraussetzung für den Zahlungsplan ist, dass die Mehrheit der Gläubiger zustimmt.
Im Unterschied zum Sanierungsverfahren hat der Schuldner aber beim Zahlungsplan die Möglichkeit, einen neuen Zahlungsplan vorzuschlagen, wenn sich seine wirtschaftliche Lage im Laufe der Zahlungsfrist verschlechtert. 

Kann der Schuldner seinen Zahlungsplan wie vereinbart erfüllen, dann wird er nach Zahlung der letzten Rate automatisch von den restlichen Schulden befreit.