Junger Mann hebt bei Bankomat Geld ab
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AK Erfolg: Klarna-Klauseln sind unzulässig

Nach zahlreichen Beschwerden von Konsument hat die AK sieben Vertragsklauseln und zwei Geschäftspraktiken von Klarna gerichtlich überprüfen lassen. Das Handelsgericht Wien gab der AK großteils recht: Sieben Klauseln und eine Geschäftspraxis sind unzulässig.

Diese Klauseln sind unzulässig

Verstreute Geschäftsbedingungen
Vertragsbestimmungen waren auf verschiedene Unterseiten der Klarna-Website verteilt – etwa in den FAQ oder im Kund. Das ist intransparent. Konsument müssen ihre Rechte und Pflichten auf einen Blick erkennen können.

Urteil

Das gesamte Urteil des Wiener Handelsgerichts können Sie hier nachlesen.

Unklare Zahlungstermine
Je nach Fall sollte die Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum, Versand oder Warenerhalt laufen. Unterschiedliche Fälligkeiten sind für Konsument nicht nachvollziehbar und daher unzulässig.

Beschwerden nur über App oder Website
Klarna durfte Konsument nicht vorschreiben, Beschwerden oder Erklärungen ausschließlich über die Website, die App oder den Kund einzubringen. Eine Mitteilung per E-Mail muss ausreichen.

Pauschale Mahnspesen
Gestaffelte Mahngebühren, die unabhängig vom Verschulden der Konsument oder der Höhe der Forderung anfallen, sind unzulässig.

Nicht bestätigt
Nicht nachgewiesen werden konnte, dass Klarna durch die wiederholte Einmahnung nicht oder nicht mehr bestehender Forderungen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat.

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