Junger Mann hebt bei Bankomat Geld ab
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AK Erfolg: Klarna Klauseln unzulässig!

Österreichweit gab es in der AK Beratung zahlreiche Beschwerden über die schwedische Bank Klarna. Die AK ließ daher sieben Klauseln und zwei Geschäftspraktiken gerichtlich überprüfen. Das Handelsgericht Wien gab der AK nun großteils recht.

Was gar nicht geht: verstreute Geschäftsbedingungen; verschiedene Zahlungstermine, etwa ab Rechnungsdatum, ab Versand; gestaffelte pauschale Mahnspesen, egal ob Konsument:innen an verspäteten Zahlungen schuld sind oder nicht.

Bei der AK häuften sich Beschwerden

Die schwedischen Bank Klarna wickelt Transaktionen im Zahlungsverkehr ab, etwa den Kauf auf Rechnung für Online-Shops. Dazu gab es sehr viele Konsument:innenbeschwerden in den AK Konsument:innenberatungen.

Die AK klagte Klarna und das Handelsgericht Wien hat nun sieben Klauseln und eine der beanstandeten Geschäftspraktiken als unerlaubt bestätigt.

Nicht nachgewiesen werden konnte, dass Klarna durch die wiederholte Einmahnung von nicht oder nicht mehr bestehenden Forderungen gegenüber Konsument:innen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat. 

Diese Klauseln gehen nicht mehr

  • Intransparent – verstreute allgemeine Geschäftsbedingungen: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die rechtswidrigen Klauseln auf vielen Unterseiten der Klarna-Website unter verschiedenen Überschriften verlinkt, etwa FAQ und Kund:innenservice. Das ist intransparent – Konsument:innen können sich so keinen Überblick verschaffen. 

  • Nicht erlaubt – Zahlungstermin immer anders: In den Klauseln gab es verschiedene Fälligkeiten bei den Zahlungen – ab Rechnungsdatum, ab Versand oder nach Erhalt der Ware. Das ist für Konsument:innen undurchschaubar. 

  • Nicht aufzwingen – Website, App & Co.: Beschwerden, Probleme & Co. sollten Konsument:innenn nur auf der Klarna-Website, in der Klarna-App oder beim Kund:innenservice angeben. Die Bestimmungen verstoßen klar gegen das Konsumentenschutzgesetz. Klarna kann Konsument:innen keine Apps oder Websites aufdrängen, wenn etwa eine bestellte Ware nicht geliefert wurde. Eine Erklärung per E-Mail reicht. 

  • Unzulässig – pauschal gestaffelte Mahngebühren: Klarna legte fest (in einer Tabelle), dass die pauschal ansteigenden Mahngebühren immer gezahlt werden müssen. Und das unabhängig davon, ob die Konsument:innen schuld an der verspäteten Zahlung sind oder nicht. Es zählt auch nicht, ob ein angemessenes Verhältnis zum Betrag der Forderung vorliegt. Die Klausel ist unzulässig.

Urteil

Das gesamte Urteil des Wiener Handelsgerichts können Sie hier nachlesen.

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