AK half Mutter aus der Spesenfalle
57 Euro wurden für das Schließen eines Sparbuches verlangt. Nach dem Einschreiten des AK-Konsumentenschutzes ging es kostenlos.
Der Schock war groß: Als eine Grazerin ihr Konto checkte, bemerkte sie, dass Unbekannte mehr als 3.500 Euro abgebucht hatten. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei und wandte sich an ihre Bank, die BAWAG P.S.K. Doch die ließ die Frau abblitzen – die AK musste einschreiten, damit die BAWAG das Geld zurückerstattete.
Die Grazerin ist nicht die einzige Betroffene: Die AK war in den letzten Monaten mit 20 Fällen in der ganzen Steiermark befasst, alle betrafen die BAWAG. Die größte Schadenssumme gab es im Fall eines BAWAG-Kunden in Leoben, der um 100.000 Euro „erleichtert“ wurde. Dahinter dürften Profis stecken, die über Phishing-Mails an die Daten der Opfer kommen. „Die Mails sind gut getarnt“, so AK-Konsumentenschützer Peter Jerovschek. „Manche lasen nur das Mail und öffneten nicht einmal den Link.“ Verschwindet Geld vom Konto und wenden sich die Opfer an die Bank, erklärt diese, die Betroffenen hätten grob fahrlässig gehandelt. Doch offenbar sei es bei der BAWAG für Unbefugte zu leicht, die Telefonnummer zu ändern, um sich für Überweisungen TANs per SMS schicken zu lassen, so Jerovschek. Er fordert die Bank zu strengeren Maßstäben bei Änderungen der Telefonnummer auf.
In bestimmten Fällen müssen Zahlungsdienstleister ab 14. September 2019 vom Zahler eine starke Kundenauthentifizierung verlangen. Diese Authentifizierung erfordert mindestens zwei Elemente der folgenden Kategorien: Besitz (etwas, das nur der Zahler besitzt, z. B. Kreditkarte), Wissen (etwas, das nur der Zahler weiß, z. B. Passwort) oder Inhärenz (ein Merkmal des Zahlers, das diesem eindeutig zugeordnet werden kann, z. B. Fingerabdruck).
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