Betriebskosten – das müssen Mieter beachten
Betriebskosten machen einen Großteil der monatlichen Wohnkosten aus. Ein Überblick über die Posten, die in einer Abrechnung enthalten sein müssen.
Um die Zahlung ihres Mietrückstandes von 1.040 Euro zu erzwingen, drehte ein Vermieter einer gebürtigen Rumänin einfach das Wasser ab. Bei der Beratung in der AK Steiermark wurde AK- Wohnrechtsexpertin Birgit Götz stutzig: Für eine 34 m² große Altbauwohnung, die auf drei Jahre befristet und in einem schlechten Zustand ist, wollte der Vermieter pro Monat 520 Euro."Der Mietzins kam mir sehr überhöht vor", so Götz. Ihre Intervention beim Vermieter hatte es in sich: Aufgrund der Mietzins-Überhöhung solle der Vermieter die Mutter dreier kleiner Kinder bis Jahresende gratis in der Wohnung wohnen lassen und er habe innerhalb von drei Tagen das Wasser einzuschalten, sonst drohe ihm eine Besitzstörungsklage.
Das Wasser wurde wieder ei geschaltet, aber der Vermieter klagte die Frau auf Räumung und Zahlung. Schließlich stellte die AK einen Antrag bei der Schlichtungsstelle auf Überprüfung des Mietzinses. Das Amtsgutachten ergab "eine massive Überzahlung": Der Mietzins wurde in drei Jahren um fast 7.500 Euro überschritten. Unter anderem hatte der Vermieter den Abschlag von 25 Prozent auf die Miete aufgrund der Befristung ignoriert.
Trotz des Einschreitens der Schlichtungsstelle gab es wieder keine Einigung: Der Vermieter brachte am Zivilgereicht eine Schadenersatzklage von 6.500 Euro wegen Schäden in der Wohnung ein. Im Rahmen der Verhandlung kam es dann zu einem Vergleich: Die Frau durfte in Summe zwölf Monate mietfrei – bis zum Ende der Befristung – in der Wohnung bleiben, der Vermieter behielt die Kaution von 1.560 Euro ein, musste aber die Prozesskosten tragen.
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