Vormerkung der Kündigung bei A1
Wer sich nicht binnen zehn Tagen nach der Kündigungsmeldung bei A1 telefonisch meldet, dem wird nicht gekündigt. Das ist rechtlich nicht gedeckt.
Telefonieren und vor allem Surfen ist in den vergangenen vier Jahren billiger geworden. Der Hauptgrund: Alle Anbieter haben neu anmeldbare Tarife mit umfangreicheren Datenkontingenten bei oft unveränderten Grundgebühren. Die Datennutzung hat sich in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt. Das zeigt eine AK Preisanalyse bei sechs Nutzer:innen-Typen zwischen Februar 2020 und 2024 bei 26 erhobenen Handyanbietern. Die AK warnt: Im April drohen wieder Preissteigerungen für bestehende Verträge bei den Grundgebühren aufgrund der Wertsicherungsklauseln.
Telefonieren und vor allem Surfen ist zwischen Februar 2020 und 2024 – bei Wahl der jeweils günstigsten neu anmeldbaren Tarife – billiger geworden: Das Nutzer:innenverhalten hat sich in den vergangenen vier Jahren verändert, der Datenverbrauch hat sich im Schnitt mehr als verdoppelt (plus 104 Prozent), beim Telefonieren oder SMSen gibt es kaum Änderungen. Deutliche Preissenkungen gab es bei den jeweils günstigsten Tarifen für jene Nutzer:innengruppen mit höheren Datenverbrauch. So zahlten etwa Durchschnittsnutzer:innen 2023 unterm Strich um rund 36 Prozent weniger als noch 2020.
Denn die Grundgebühren blieben bei den untersuchten Anbietern meist gleich bei häufig steigenden Datenfreimengen. Auffallend ist, dass bei den drei großen Anbietern A1, Magenta und Drei inkludierte Datenmengen und maximal verfügbare Bandbreiten zwar ebenfalls stiegen, die Kosten für die günstigsten Vertragstarife (und teilweise auch Wertkartentarife) 2024 aber häufig um rund ein Drittel über den günstigsten Vertragstarifen 2020 liegen. Hinzu kommt, dass bei diesen Anbietern alle Vertragstarife wertgesichert sind und somit von Jahr zu Jahr mit der Inflation steigen.
Wertsicherungsklauseln schlagen in Zeiten hoher Inflation stärker zu. Das bedeutet: Im April steigen meist die Grundgebühren für Bestandsbeträge. Es ist von rund acht Prozent auszugehen. Zehn Anbieter haben zahlreiche Tarife mit Wertsicherungsklauseln, bei 16 sind diese (noch) nicht vorgesehen.
Unterschiedliche Entwicklungen gibt es bei den Servicepauschalen und Aktivierungskosten: Seit Februar 2024 verrechnen alle drei großen Anbieter nun bei neuen Verträgen keine Servicepauschalen mehr. Jährliche Servicepauschalen verlangen nur mehr zwei kleinere Anbieter.
Bei den Aktivierungskosten verrechnet A1 für Vertragstarife weiterhin 49,90 Euro (Stand Erhebung Mitte Februar 2024, derzeit allerdings Aktion mit Gratisaktivierung), Magenta verlangt nun keine Aktivierungskosten mehr (2020 noch 69,99 Euro) und Drei reduzierte die Aktivierungskosten um 86 Prozent von 69 auf 9,90 Euro. Insgesamt verrechnen sieben Anbieter noch Aktivierungsgebühren, 19 Anbieter hingegen keine mehr.
Weiterhin unterschiedliche Gültigkeit von Wertkarten – abhängig vom Anbieter: Bei 30-tägiger Gültigkeit sind zwölf Aufladungen pro Jahr nötig, bei 28 Tagen 13 Aufladungen. Wertkarten mit 28-tägigem Aufladezyklus sind somit um rund acht Prozent teurer als Wertkarten mit 30-tägiger Gültigkeit.
Die AK hat die Preisentwicklung österreichischer Mobilfunkangebote von Februar 2020 bis Februar 2024 analysiert. Als Berechnungsbasis dienten 194 neu anmeldbare Tarife von 26 Anbietern. Dabei wurden sechs Nutzer:innen-Typen angenommen: WenigtelefoniererInnen mit und ohne Datennutzung (100 Minuten, 20 SMS oder 150 Minuten, 20 SMS und 1 GB), Kund:innen mit dem Durchschnitts-Nutzungsverhalten von 2019 (177 Minuten, 14 SMS, 5,4 GB) und 2023 (177 Minuten, 8 SMS, 11,0 GB) sowie Intensivnutzer:innen I (1.000 Minuten/SMS und 20 GB) und Intensivnutzer:innen II (1.500 Minuten/SMS und 30 GB).
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