Die in den USA registrierte Seite kirchenbeitrag.com wirkt auf den ersten Blick seriös.
Die in den USA registrierte Seite kirchenbeitrag.com wirkt auf den ersten Blick seriös. © -, AK Stmk
30.10.2026

kirchenbeitrag.com: AK-Konsumentenschutz warnt vor Abzocke

Wer in Österreich aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchte, kann das ganz einfach selbst bei Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat erledigen. Doch in diesem Zusammenhang warnt jetzt die Arbeiterkammer Steiermark vor einer neuen Abzock-Falle: Die erst vor Kurzem in den USA registrierte Internetseite namens www.kirchenbeitrag.com bietet Nutzer:innen eine bequeme Online-Abwicklung des Austrittsansuchens in Österreich an. Der Haken dabei: Wer diesen Dienst nutzt, soll 89,90 Euro für die Weiterleitung des Austrittsgesuchs an die zuständige Behörde zahlen – obwohl der Austritt in Österreich grundsätzlich kostenlos ist.

Mit einem "Online-Kirchenaustritt" wirbt die Internetseite www.kirchenbeitrag.com, die erst vor wenigen Tagen in den USA registriert wurde. Die Seite versucht mit ein paar Tricks "offiziell" zu wirken, z. B. mit einer rot-weiß-roten Nationalflagge. Doch die vermeintliche Behörde zu vermitteln bietet tatsächlich nur die Weiterleitung des "Austrittswunsches" an die zuständige Behörde an.

Der weitere Kontakt zur Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat bleibt Austrittswilligen damit nicht erspart. Stattdessen werden die Betroffenen zu Kasse gebeten: Kurz nachdem die persönlichen Daten in das Online-Formular eingegeben worden sind, erhalten Nutzer:innen eine Rechnung über satte 89,90 Euro. Aussteller ist ein angebliches US-amerikanisches Unternehmen mit dem Namen SmartWay Solutions LLC mit Sitz in 19713 Newark im US-Bundestaat Delaware. Diese Anschrift ist dabei eine bekannte und häufig von Briefkastenfirmen genutzte Adresse.

Die US-Firma scheint mit ihrem Vorgehen Erfolg zu haben. Der Konsumentenschutz der AK Steiermark erhält laufend Anfragen von Menschen, die bereits in diese Abzock-Falle getappt sind. Die AK-Expert:innen raten daher dringend, solche unnötigen und teuren "Serviceangebote" zu meiden.

Austritt in Österreich kostenlos

Wer in Österreich aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchte, muss ein Austrittsformular, einen Nachweis der Mitgliedschaft (z. B. Taufschein) und einen amtlichen Lichtbildausweis bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. dem Magistrat vorlegen. Die Unterlagen können aber auch elektronisch übermittelt werden - die Stadt Graz bietet etwa unter diesem Link ein digitales Austrittsansuchen an. Kosten fallen für den Austritt nicht an; nur falls man eine schriftliche Austrittsbestätigung benötigt, ist dafür eine Gebühr an die Behörde zu entrichten. 

Tipps des AK-KOnsumentenschutzes

  • Werden Dienste im Internet kostenpflichtig angeboten, informieren Sie sich, ob für diese Leistung wirklich etwas zu bezahlen ist bzw. ob Sie das selbst oder an anderer Stelle kostenlos erledigen können.
  • Geben Sie niemals voreilig persönliche Daten in ein Online-Formular ein. Unseriöse Unternehmen verwenden solche Daten oft auch zum Versenden von Rechnungen. Außerdem besteht die Gefahr, dass private Daten weiterverkauft und von anderen unseriösen Anbieter:innen oder sogar kriminellen Organisationen genutzt werden.


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