Vorsicht beim Pkw-Verkauf durch Dritte
Verkäufern und Käufern wird geraten, Verträge sorgfältig durchzulesen, sonst können sie von ungeahnten Kosten überrascht werden. Eine Konsumentin wollte ihr Auto verkaufen, sich aber nicht selbst um den Verkauf kümmern. Sie beauftragte einen Händler und vereinbarte vertraglich, dass der Wagen drei Monate angeboten wird.
Frau musste Gebühr zahlen
Der Preis für das Auto wurde mit 6.000 Euro fixiert. Nach den drei Monaten stand der Wagen noch immer beim Händler. Die Frau nahm ihn zurück, war aber überrascht, trotz des nicht zu Stande gekommen Verkaufs 189 Euro Aufwandsgebühr zahlen zu müssen. "Konsumenten müssen die Aufwandsgebühr, sofern vertraglich vereinbart, auch zahlen, wenn der Verkauf nicht zu Stande kommt", erklärt AK-Konsumentenschützer Thomas Wagenhofer: "Der Händler hat ja die Fläche zur Verfügung gestellt und das Auto beworben."
Wer verkauft ist wichtig
Käufern rät der AK-Experte darauf zu achten, wer der Verkäufer eines Autos ist: ein Händler oder eine Privatperson? Wenn es eine Privatperson ist, dann ist die Gewährleistung meist ausgeschlossen. Hat das Auto dann einen Mangel, ist dieser selbst zu bezahlen.
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