Fluggastrechte: Flug verspätet oder ausgefallen?
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Obwohl die Fluglinie für Verspätungen berüchtigt ist, gibt es für Reisende in diesem Fall keine Entschädigung. Es betrifft die Passagiere des Charterfluges, der am Sonntag in der Früh vom ägyptischen Hurghada nach Graz gehen sollte. Der Abflug erfolgte noch planmäßig, aber kurz danach zwang ein technischer Defekt die Crew zur Rückkehr an den Flughafen in Hurghada. Die Ägyptenurlauberinnen und -urlauber wurden mit einer Ersatzmaschine nach Graz geflogen, wo sie mit einer Verspätung von vier Stunden ankamen.
Konsumentinnen und Konsumenten wollen nun von AK-Konsumentenschutz wissen, ob sie für die Verspätung eine Abgeltung erhalten. AK-Expertin Birgit Auner sieht hier leider keine Chancen, obwohl die Charterfluggesellschaft Fly Egypt schon länger bekannt und für Verspätungen berüchtigt ist: „Eine Entschädigung nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung kann dieses Mal nicht verlangt werden. Denn diese Verordnung kommt für den betroffenen Flug nicht zur Anwendung, da die Fluggesellschaft ihren Geschäftssitz in einem Nicht-EU-Land hat und der Flug aus einem Nicht-EU-Land aus in die EU durchgeführt wurde.“
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