Für den Flug von Hurghada nach Graz gibt es nach einer Verspätung keine Entschädigung.
Für den Flug von Hurghada nach Graz gibt es nach einer Verspätung keine Entschädigung. © flickr-bronx., AK Stmk
19.3.2019

Keine Entschädigung nach Panne bei Hurghada-Flug

Obwohl die Fluglinie für Verspätungen berüchtigt ist, gibt es für Reisende in diesem Fall keine Entschädigung. Es betrifft die Passagiere des Charterfluges, der am Sonntag in der Früh vom ägyptischen Hurghada nach Graz gehen sollte. Der Abflug erfolgte noch planmäßig, aber kurz danach zwang ein technischer Defekt die Crew zur Rückkehr an den Flughafen in Hurghada. Die Ägyptenurlauberinnen und -urlauber wurden mit einer Ersatzmaschine nach Graz geflogen, wo sie mit einer Verspätung von vier Stunden ankamen.

Keine Entschädigung

Konsumentinnen und Konsumenten wollen nun von AK-Konsumentenschutz wissen, ob sie für die Verspätung eine Abgeltung erhalten. AK-Expertin Birgit Auner sieht hier leider keine Chancen, obwohl die Charterfluggesellschaft Fly Egypt schon länger bekannt und für Verspätungen berüchtigt ist: „Eine Entschädigung nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung kann dieses Mal nicht verlangt werden. Denn diese Verordnung kommt für den betroffenen Flug nicht zur Anwendung, da die Fluggesellschaft ihren Geschäftssitz in einem Nicht-EU-Land hat und der Flug aus einem Nicht-EU-Land aus in die EU durchgeführt wurde.“

Downloads

Links

Das könnte Sie auch interessieren

Wir holen gern das Geld für Sie zurück, dass Ihnen nach Flugverspätungen oder Flugausfall zusteht.

Fluggastrechte: Flug verspätet oder ausgefallen?

Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Unser Service ist kostenlos. Schnell und einfach anfragen.

Familie und Kinder plantschen im Wasser

An­spruch auf Ur­laub

ArbeitnehmerInnen haben ein Recht auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Wissenswertes von „Arbeiten im Urlaub“ bis „Verjährungsfrist“.

Genervte Familie wartet am Flughafen auf den verspäteten Abflug

Doppelte Verspätung - doppelte Entschädigung

Ist nicht nur der Hauptflug, sondern auch der Ersatzflug verspätet, hat man in beiden Fällen Anspruch auf Entschädigung.