Mann mit Herz-Schild in der Hand.
Mann mit Herz-Schild in der Hand. © stock.adobe.com/Imillian, AK Stmk

Teure Liebe? AK gewinnt mehrfach vor OGH

Seit 2012 intervenierte die AK Steiermark bei "Kontakt - Die Partner­ver­mit­tlung", ab 2015 wurden zahlreiche AK-Mitglieder geklagt. Aber von vorne: Zwei der später geklagten Männer schlossen bei der Partnervermittlungsagentur einen Vertrag für 24 Monate ab – Kostenpunkt je 6.000 Euro. Für dieses Geld hätten sie einen für sie passenden Kontakt pro Monat erhalten sollen, dies bei jederzeitiger Kündbarkeit des Vertrages. Detail am Rande: Frauen zahlten für dieselbe Leistung durchschnittlich nur 1.200 Euro.

Die Erwartungen der Kunden wurden nicht erfüllt. Die Männer, so wie einige weitere, kündigten und zahlten ihre monatlichen Raten nicht mehr. Prompt klagte die Agentur sie auf Zahlung. Der Betrag sei eine einmalige Gebühr, die auch bei vorzeitigem Ausstieg zu bezahlen sei.

14 Klauseln rechtswidrig

Parallel zu diesen Gerichtsverfahren strengte die AK Steiermark eine Verbandsklage an: Der Oberste Gerichtshof (OGH) prüfte die Geschäftsbedingungen der Firma und erklärte diese in 14 Punkten für rechtswidrig. Dieses OGH-Urteil lieferte die rechtliche Begründung dafür, dass die beiden Männer in 2. Instanz vor Gericht gegen die Agentur gewannen. Das in Baden ansässige Unternehmen, das damals noch Filialen in der Steiermark hatte, zog aber gegen die beiden Urteile vor den OGH. Dieser wies die Klagen dann endgültig ab.

Drei Mal gewonnen

"Der OGH stellte fest, dass unter anderem die Entgeltklausel rechtswidrig ist. Deshalb wurde der Vertrag undurchführbar. Die Konsumenten schulden somit keinerlei Entgelt", erklärt AK-Experte Karl Raith: "Mit der Verbandsklage und den beiden Individualverfahren der Konsumenten haben wir jetzt drei Mal eine positive Entscheidung vom OGH erhalten."

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