29.3.2018

Santander: AK erspart Bankkunden 235.500 Euro

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Santander verwendete eine gesetzeswidrige Klausel, die die Kreditversicherung nicht in den effektiven Jahreszinssatz eingerechnet hatte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass die Klausel unwirksam ist, da sie "überraschend, gröblich benachteiligend und intransparent" sei. Im Jahr 2017 wurden im Konsumentenschutz 63 Akte bearbeitet, "ungefähr doppelt so viele wurden eigenständig an Santander geschickt", weiß AK-Konsumentenschützerin Bettina Schrittwieser: "Wir haben allein 2017 rund 235.500 Euro für die 63 Betroffenen zurückgeholt." Der höchste Betrag, der einem Konsumenten dank der AK erspart wurde, beträgt 21.500 Euro. "Teilweise haben die Konsumentinnen und Konsumenten zu viel eingezahlt, der Rest ergibt sich daraus, wie viel sie ohne AK noch eingezahlt hätten", erklärt die Expertin.

Das sind die Auswirkungen

Laut OGH-Urteil hat die Bank die Kredite neu abzurechnen. Der vertraglich vereinbarte Sollzinssatz muss verringert werden, damit der angegebene effektive Jahreszinssatz tat- sächlich erreicht wird. Betroffen sind alle Verbraucherkredite mit einer Kreditrestschuldversicherung, die zwischen 11. Juni 2010 und 27. Juli 2014 bei Santander abgeschlossen wurden.

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