6.11.2017

Vom Neuwagen zum Unfallauto

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Beim Gebrauchtwagenverkauf wird oft betont, das Auto sei unfallfrei. War der Pkw vor dem Verkauf in einen Unfall verwickelt, ist trotz fachgerechter Reparatur meist nur ein geringerer Verkaufspreis erzielbar – der Wagen ist also wertgemindert. "Genau diese Wertminderung hat die Haftpflichtversicherung des schuldigen Lenkers abzudecken", betont AK-Experte Thomas Wagenhofer. Es gehe da je nach Zulassungsmonaten, Reparaturkosten und Zeitwert des Fahrzeuges um mehrere hundert Euro: "In der Regel muss man eine Abgeltung der Wertminderung aktiv einfordern, das wird nicht automatisch bezahlt."

Wertminderung wird anerkannt

Üblicherweise wird von der gegnerischen Versicherung eine Wertminderung anerkannt, wenn der Wagen Erstbesitz und jünger als drei Jahre ist. Die Kilometerleistung sollte im Durchschnitt liegen und es darf keine Vorschäden geben. Wagenhofer: "Es gibt aber auch Gerichtsurteile für eine Wertminderung von Autos, die 70.000 Kilometer drauf hatten oder fünf Jahre alt waren."