Frau mit Reisekoffer am Flughafen
Der Corona-Virus sorgt bei vielen Urlauberinnen und Urlaubern für Verunsicherung. © DimaBerlin - stock.adobe.com, AK Stmk
08.03.2021

Reisen in Corona-Zeiten

Viele Steirerinnen und Steirer wollen weiterhin reisen. Durch Corona haben sich etliche Probleme mit Reiseveranstaltern oder Online-Buchungsplattformen gezeigt. Der AK-Konsu­mentenschutz rät zu besonderer Sorgfalt bei Planung und Buchung von Reisen.

Kann eine Pauschalreise nicht durchgeführt werden, können Konsumentinnen und Konsumenten laut Pauschalreisegesetz den Reisepreis zurückverlangen. Dies gilt auch, wenn wesentliche Änderungen vorgenommen werden. Kostenlos stornieren ist möglich, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände auftreten. Da in den meisten Ländern der Welt mit einer erhöhten Corona-Gefahr zu rechnen ist, müssen Reisende das miteinbeziehen. Ein kostenloses Storno kann in diesen Fällen ausgeschlossen sein. "Wir raten, vorab zu klären, wie die Stornomöglichkeiten aussehen"", sagt AK-Reiseexperte Herbert Erhart. Individualreisenden rät er, möglichst Vertragspartner zu finden, die eine Stornierung bis kurz vor Reiseantritt anbieten und maximal 10 bis 20 Prozent Anzahlung verlangen.

Insolvenzschutz bei Reisen

Bei einer Pauschalreise sind Reisende gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Kann die Pauschalreise nicht stattfinden, bekommen sie ihr Geld zurück. Befinden sie sich bereits am Urlaubsort, müssen sie ohne Zusatzkosten heimbefördert werden, sofern das Teil der Pauschalreise war. Bei Individualreisen gibt es keinen Insolvenzschutz, auch wenn diese über ein Reisebüro gebucht wurden. Ebenso sind auch Gutscheine nicht abgesichert.

Verbundene Leistungen

Werden bei einem Reisebüro etwa der Flug und das Hotel gemeinsam am selben Tag gebucht, kann es sich um eine verbundene Reiseleistung handeln. In dem Fall ist man gegen die Insolvenz des Reisebüros abgesichert. Die Insolvenz der Fluglinie oder des Hotels ist bei verbundenen Reiseleistungen aber nicht gedeckt.

Informationen zu Insolvenzen finden Sie hier.

Direktbuchung von Flügen

So schnell man auf Buchungsportalen Flugzeiten und Preise vergleichen kann, so mühsam ist das Service, wenn Flüge verschoben oder annulliert werden. Zudem tauchen im Zuge des Kaufprozesses zusätzlich Gebühren auf, die den Ticketpreis erhöhen. AK-Reiseexpertin Birgit Auner: "Es ist ratsam, den Flug direkt bei der Fluglinie zu buchen. Damit hat man immer einen konkreten Ansprechpartner."

AK-Tipps

  • Gestalten Sie Ihre Reise so flexibel wie möglich und leisten Sie keine höheren Vorauszahlungen als nötig.
  • Ideal sind Tickets und Unterkünfte, die kostenlos umbuch- oder stornierbar sind, auch wenn die Preise höher sind.
  • Informieren Sie sich vor der Buchung über die Stornogebühren von Reiseveranstaltern und Unterkünften.
  • Bewahren Sie Reiseunterlagen auf und halten Sie Zusatzvereinbarungen (wie kostenloses Storno) schriftlich fest.
  • Wenn zusätzliche Stornoversicherungen angeboten werden, checken Sie bestehende und hinterfragen Sie den Nutzen.