Fluggastrechte: Flug verspätet oder ausgefallen?
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Steht Passagieren aufgrund von Flugverspätungen und Annullierungen eine Entschädungen zu? Das Friegensgericht Luxemburg hat das nun mit "Ja" beantwortet. Betroffene vom Ryanair-Streik sollen Entschädigung fordern.
Wegen "außergewöhnlicher Umstände" wollte Lufthansa nach einem Pilotenstreik im Herbst 2016 mit ausgefallenem Flug und starker Verspätung keinen Ausgleich zahlen. Das gleiche Argument nutzt derzeit auch Ryanair.
Nachdem die Kläger bei der Fluglinie scheiterten, fragten sie das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg. Es konnte keine außergerichtliche Lösung gefunden werden, darum wurde Klage eingereicht und die Ansprüche konnten dort durchgesetzt werden. Das Verfahren ist in Luxemburg kostenlos, in anderen Mitgliedsstaaten, auch in Österreich, fällt eine Gebühr an. Auch ein Anwalt wird nicht benötigt, es muss nur ein Formular ausgefüllt werden.
Das Gericht in Luxemburg sah indem angekündigten Streik der Piloten der Lufthansa keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der europäischen Fluggastrechteverordnung. So sei die Fluggesellschaft verpflichtet die Ausgleichszahlungen an die Kläger zu zahlen. Der Friedensrichter bezog sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April 2018, das einen "wilden" Streik bei TUIFly nicht als außergewöhnlichen Umstand ansah.
So dürfte in Luxemburg eines der ersten Urteile erstritten worden sein, wo ein nationales Gericht mit Anwendung der Kriterien des TUIfly-Urteils des Europäischen Gerichtshofes die Fluggesellschaft zu Entschädigungszahlungen verpflichtet.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, die von den aktuellen Streiks bei Ryanair betroffen sind, neben der Erstattung des Ticketpreises für annullierte Flüge auch eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft schriftlich geltend zu machen. Diese kann je nach Reichweite des Fluges zwischen 250 und 600 Euro betragen. Das EVZ stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung (ganz unten), der für jede Art von Personalstreiks bei Airlines genutzt werden kann. Gerne können Sie sich auch an den AK-Konsumentenschutz wenden.
Broschüren
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