2.2.2018

Schlaflose Nächte "dank" Hasenfelldecken

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Unangemeldet, aber höchst motiviert stand ein ober- steirischer Geschäftsmann vor der Tür einer Fischbacher Familie: Es tue ihm leid, dass er zu spät zum Termin erscheine – und schon war er drin bei der Haustür

Esoterik an der Haustür

Die Frau, die eigentlich gerade am Kochen war, dachte, ihr Mann hätte den Termin vereinbart, ihr Mann war der umgekehrten Meinung und so konnte der Geschäftsmann loslegen. Er legte die Hasenfelldecke zum "Gesundschlafen" gleich aufs Bett und präsentierte Energiepflaster für die Fußsohlen, die Reflexpunkte im Körper stimulieren oder den Blutfluss aktivieren sollten.

"Verkaufstalent"

"Das Ehepaar schilderte mir im Nachhinein, dass sie wie hypnotisiert waren“, so Rechtsexpertin Mirella Koller von der AK-Außenstelle Weiz. So verkaufte der talentierte Vertreter den beiden über 70-Jährigen zwei Sets der Decken (5.480 Euro) sowie 20 Packungen Pflaster (998 Euro). Da das Ehepaar nicht so viel Geld zu Hause hatte, fuhren die bei- den Männer gemeinsam zur Bank, um die 6.478 Euro abzuheben.

Glück gehabt

Zwei Tage nach dem Kauf kam das Ehepaar gemeinsam mit seiner Tochter in die Auße stelle Weiz. "Wir verfassten ein Rücktrittsschreiben an den Geschäftsmann und intervenierten auch bei seiner Firma",
so Koller. Die Familie retournierte die Ware und abzüglich einer angebrochenen Packung Pflaster wurden ihnen 6.428,10 Euro überwiesen.
„Man muss wissen, dass uns der Herr ja nicht unbekannt ist“, schildert Koller. Immer wieder gibt es Beschwerden. Denn sind die Kundinnen und Kunden unzufrieden, sei eine Rückgabe trotz 14-tägigen Rücktrittsrechtes schwierig. Das Argument: Die gekaufte Decke sei ein Hygieneprodukt. Angesichts der Verpackung in einem gewöhnlichen, nicht verschweißten Plastiksack fragwürdig.

Kein böses Erwachen

Die Expertin rät, bei Haustürgeschäften sehr achtsam zu sein und sich die Käufe gut zu überlegen. Im Allgemeinen gilt, wer außerhalb eines Geschäftsraums oder einer Messe zum Kauf eines Produktes bewogen wird, kann ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen vom schriftlich oder mündlich geschlossenen Vertrag zurücktreten.

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