Dieses Bild teilen über:
Eine Konsumentin bestellte sich über die Shopping-App Wish um 98 Euro Lautsprecher für ihr TV-Gerät. Für den Versand wurden zehn Euro extra ausgewiesen. Als die Steirerin ihre Ware von DHL zugestellt bekam, war sie mehr als überrascht: Sie musste zusätzlich 77,74 Euro bei der Übernahme zahlen. Davon waren etwa 60 Euro Einfuhrumsatzsteuer. Bei der Durchsicht der Papiere sah die Konsumentin, dass die Bemessungsgrundlage für diese Steuer mit rund 300 Euro angegeben worden war.
Birgit Auner vom AK-Konsumentenschutz riet der Steirerin, sich an das Zollamt zu wenden. Dort bekam die Frau als Auskunft, dass sich die Bemessungsgrundlage aus Warenwert und Transport- kosten zusammensetzt – laut Bestellung eigentlich 108 Euro. Es stellte sich heraus, dass der Versender, der seinen Sitz in Singapur hat, keine Transportkosten angegeben hatte und diese daraufhin von DHL geschätzt wurden. Nach Vorlage der Bestellung an das Zollamt bestätigte dieses, dass die Einfuhrumsatzsteuer neu berechnet und der Mehrbetrag
an das Transportunternehmen zurückbezahlt wird. Anschließend erhält die Konsumentin dann von DHL die Mehrkosten retourniert.
"Bei Einkäufen außerhalb der EU können Mehrkosten durch die Einfuhrumsatzsteuer entstehen. Außerdem fallen Bearbeitungsgebühren des Transporteurs an", erklärt Konsumentenschützerin Auner und rät, immer die Lieferpapiere zu kontrollieren und gegebenenfalls beim Transporteur und beim Zollamt Beschwerde einzulegen.
Broschüren
Musterbriefe
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0