Umtausch & Gutscheine
Wer sich bei der Auswahl eines Geschenks nicht ganz sicher ist, soll sich schon beim Einkauf einen möglichen Umtausch vereinbaren.
Als Geburtstagsgeschenk für seine Tochter hatte ein Steirer während seines Urlaubes auf Zypern einen kleinen Teppich mit Katzen-Motiv gekauft. Der Kaufpreis betrug 3.000 Euro. 1.500 Euro zahlte der Mann sofort, den Restbetrag von 1.500 Euro beglich er – wie vereinbart – bei Erhalt der Lieferung. In Österreich ließ der Steirer dann die Ware von einem Gutachter schätzen – dabei stellte sich heraus, dass der Teppich nicht 3.000, sondern nur 800 Euro wert sei. Auch eine Wertsteigerung sei wegen der Art der Knüpfung ausgeschlossen.
Der Steirer wandte sich in weiterer Folge an die AK. Diese kontaktierte den zyprischen Teppichhändler und forderte die Rückerstattung des Kaufpreises. Der Händler berief sich darauf, dass der Teppich eine handgefertigte Knüpfung und der Preis schon allein aufgrund der Arbeitszeit gerechtfertigt sei, was auch ein unabhängiger deutscher Gutachter bestätigen könne. Der Händler bot aber an, 500 Euro vom Kaufpreis zurückzuerstatten. Der Steirer nahm das Angebot an. AK-Konsumentenschützerin Katharina Gruber rät, insbesondere im Ausland nicht vorschnell Kaufgeschäfte abzuschließen, sondern im Zweifelsfall einen Experten zu Rate zu ziehen.
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