Doppelte Verspätung - doppelte Entschädigung
Ist nicht nur der Hauptflug, sondern auch der Ersatzflug verspätet, hat man in beiden Fällen Anspruch auf Entschädigung.
Die spanische Fluggesellschaft stellte sich bisher taub bei Interventionen der AK Steiermark. Im Fall eines Paares, das mit einer massiven Flugverspätung konfrontiert war, musste Iberia nun nach einer Klage zahlen.
Die beiden Grazer hatten bei Iberia ihren Rückflug von Havanna über Madrid nach Wien gebucht. Aufgrund eines technischen Defekts landeten sie erst mit 18-stündiger Verspätung in der Bundeshauptstadt. Das war im Mai 2018. Da auf ihre Beschwerden bei der Fluggesellschaft nur mit einer Entschuldigung reagiert wurde, kam das Ehepaar im Oktober zur AK. Doch auch auf die Interventionen von Konsumentenschützerin Katharina Gruber kam nie eine dem Inhalt entsprechende Antwort zurück.
Als im Dezember die letzte Aufforderung zur Zahlung von je 600 Euro pro Person sowie die Ankündigung einer allfälligen Klage ohne Reaktion blieb, ging die AK vor Gericht. „Iberia musste die 1.200 Euro sowie die Prozesskosten zahlen“, freut sich Gruber für das Paar.
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