Strompreiserhöhung
Die Preise für Strom und Gas steigen und steigen. © Markus Bormann, adobe.stock.com
30.8.2022

Explodierende Energiekosten: Energie Steiermark bietet Sozial-Tarif an

Die Kosten für Strom und Gas steigen derzeit praktisch täglich und stellen viele Haushalte vor große finanzielle Probleme. Der Landesenergieversorger Energie Steiermark will nun "Menschen in sozialen Notlagen mit einem vergünstigten Energiezugang in schwierigen Situationen" unterstützen. Daher wurde eigens ein Sozial-Tarif ins Leben gerufen.

Was ist der Sozial-Tarif?

Die Energie Steiermark bietet zu Gunsten benachteiligter und von Energiearmut betroffener Privatkundinnen und Privatkunden freiwillig einen Sozial-Tarif an, der im Vergleich zu aktuellen Tarifen erhebliche Vergünstigungen aufweist und nicht die aktuellen Aufbringungskosten für Energie zur Versorgung von Neukundinnen und Neukunden abdeckt. Wer die notwendigen Voraussetzungen erfüllt (siehe unten), kann einen Antrag auf den vergünstigten Sozial-Tarif stellen. Alle Informationen über das entsprechende Preismodell sind hier zu finden. Das Antragsformular sowie das Preismodell liegen auch im Kunden-Center der Energie Steiermark für eine Antragstellung vor Ort auf.

Wer kann den Sozial-Tarif beantragen?

Bedingungen für die Gewährung des Sozial-Tarifes sind:

  • die Antragstellerin bzw. der Antragsteller des Energieliefervertrages muss einen Nachweis der Bedürftigkeit vorlegen, vorzugsweise mittels einer Rundfunkgebühren-Befreiung. Wer noch keine Rundfunkgebühren-Befreiung hat, kann diese auf der Webseite der GIS beantragen.
  • die zu beliefernde Anlage befindet sich am Hauptwohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers 
  • der Hauptwohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ist in der Steiermark
  • die Belieferung erfolgt zur Deckung eines Energiebedarfs der Antragstellerin bzw. des Antragstellers 
  • der Verbrauch übersteigt den durchschnittlichen Haushaltverbrauch (3.500 kWh / Jahr ohne Heizenergie) nicht wesentlich
  • der Energiebezug erfolgt ausschließlich zu nicht-gewerblichen Zwecken

Wer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, einen Antrag  auf den Sozial-Tarif zu stellen. Dieser sollte gemeinsam mit dem Nachweis der Rundfunkgebühren-Befreiung an die E-Mail-Adresse service@e-steiermark.com gesendet werden. Die Energie Steiermark Kunden GmbH behält sich vor, das Stromlieferverhältnis zu den Bedingungen des Sozial-Tarifes zu kündigen, insbesondere wenn die Voraussetzungen für die Gewährung nicht mehr vorliegen, und den Sozial-Tarif anzupassen. Die Gewährung des Sozial-Tarifes erfolgt unbeschadet der gesetzlichen Regelungen über das Recht auf Grundversorgung.

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