Intelligentes Wohnen mit Tücken
Vernetzte Geräte in der Wohnung machen das Leben bequemer, schützen vor Gefahren und sparen Energie – auf Datensicherheit wird meist vergessen.
Auf eine gemeinsame Initiative der Arbeiterkammer und des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) hin bekommen Kundinnen und Kunden der Energie Graz nun jenes Geld zurück, dass sie aufgrund einer unzulässigen Preiserhöhung bezahlen mussten.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Graz GmbH & Co KG und deren Tochter, der Solar Graz GmbH, befand sich bis Anfang 2020 eine Preisänderungsklausel, die es ermöglichte, Preiserhöhungen ohne Obergrenzen vorzunehmen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 eine vergleichbare Klausel der EVN als gesetzwidrig beurteilt. Da die Begründung des OGH für die Gesetzwidrigkeit der EVN-Klausel analog auf die von der Energie Graz und Solar Graz verwendete Klausel anwendbar ist, forderte der VKI auch hier eine Refundierung ein. Infrage stand dabei die letzte Preiserhöhung vom 1.1.2019 betreffend Strom.
Nach konstruktiven Verhandlungen konnte der VKI eine attraktive Lösung für alle Haushaltskunden erzielen: Demnach erhalten betroffene Kunden bei den Tarifen Graz Strom Klassik (Energie Graz) und Naturstrom (Solar Graz) für den Zeitraum 1.1.2019 bis 31.8.2020 abhängig vom Verbrauch eine Gutschrift auf ihrem Bankkonto. Die Gutschrift ergibt sich aus der Preisdifferenz zwischen dem Energiepreis 2018 und 2019.
Für die Überweisung der Gutschrift ist die kostenlose Anmeldung beim VKI bis spätestens 31.10.2020 erforderlich. Entsprechende Informationen wurden Ende August 2020 von der Energie Graz und Solar Graz an bestehende Kunden versandt. Auch ehemalige Kunden, die von der letzten Preiserhöhung noch betroffen waren, können die vorgesehene Refundierung erhalten – per Anmeldung beim VKI.
"Wir haben mit Energie Graz und Solar Graz eine unkomplizierte und konsumentenfreundliche Lösung für die Betroffenen gefunden, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet", kommentiert Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, die Vereinbarung. Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch können in der Regel mit einer Kompensation von jeweils 33 Euro (Energie Graz) bzw. 24 Euro (Solar Graz) rechnen.
Weitere Informationen zur Einigung mit Energie Graz und Solar Graz und zur Anmeldung einer Auszahlung gibt es auf www.verbraucherrecht.at
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