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Genau das passierte einer Konsumentin, als sie in Sharm El-Sheik durch eine Einkaufsstraße bummelte. Sie ging sofort zur Polizeidirektion Sinai Süd, um eine Diebstahlsanzeige zu machen. Die Beamten vor Ort wollten diese mit der Begründung, dass dies mehrere Tage dauern würde, aber nicht aufnehmen. Da die Frau am selben Tag abreiste, blieb ihr keine andere Wahl, als mit der Verlustanzeige vorliebzunehmen.
Wieder in Graz, ging sie erneut zur Polizei und machte eine Diebstahlsanzeige, um diese dann samt Verlustanzeige an ihren Kreditkartenbetreiber zu schicken. Immerhin hatte sie dort eine Versicherung, die einen Handydiebstahl miteinschließt, abgeschlossen. Der Versicherer legte sich aber quer, wäre doch zuerst "nur" eine Verlustanzeige gemacht worden. Die Frau wandte sich an die AK, die erfolgreich intervenieren konnte: "Die Konsumentin bekam ein neues Smartphone", freut sich AK-Konsumentenschützerin Katharina Gruber.
Tipp/Hinweis/Achtung
Sie brauchen Unterstützung? Das Team vom AK-Konsumentenschutz hilft Ihnen gerne weiter: 05/7799-2396 oder konsumentenschutz@akstmk.at.
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