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Der Berg an zugestellten Paketen wächst und wächst. 2018 hat die Zahl der in Österreich zugestellten Pakete bereits die 200-Millionen-Grenze überschritten, belegt eine aktuelle Studie der AK-Marktforschung. Wenig bis gar nicht profitieren von diesem Boom die Beschäftigten.
"Wir reden von einem enormen Wachstumsmarkt", fasst die Leiterin der AK-Marktforschung, Susanne Bauer, die Studie über die Paketzustelldienste zusammen. In den vergangenen fünf Jahren ist dieser Markt um mehr als 50 Prozent gewachsen: Wurden 2014 noch etwas mehr als 135 Millionen Pakete zugestellt, waren es 2018 bereits fast 205 Millionen. "Aufgrund des Trends zum Online-Einkauf wird diese Entwicklung in unmittelbarer Zukunft auch so weitergehen", prognostiziert Bauer. Unangefochtener Platzhirsch in Österreich ist die Post, erst recht seit der Übernahme des Österreich-Geschäfts der DHL. Post und DHL decken in Österreich bereits 60 Prozent des Privatkundengeschäfts ab. Weitere Player sind UPS, GLS und DPD.
Die steigenden Umsätze wirken sich allerdings kaum auf die Beschäftigten aus. Der Kollektivvertragslohn der direkt bei den Verteilern angestellten Beschäftigten liegt bei rund 1.500 Euro brutto. Immer wieder verheerende Folgen hat aber vor allem die Tatsache, dass ein Teil der Zustellung an Subunternehmen ausgelagert wird. Die Bezahlungen, die den Subunternehmen dafür zugestanden werden, führen zu einem Kommen und Gehen solcher Unternehmen und zur Ausbeutung der dort Beschäftigten. Sofern es überhaupt Beschäftigte gibt, denn nicht wenige der Subunternehmen in der Paketbranche sind Ein-Personen-Unternehmen.
Diese zum Teil unhaltbaren Zustände auf dem Markt der Paketzustelldienste wirken sich auch nachteilig auf die Konsumentinnen und Konsumenten aus, berichtet Bauer aus der Praxis: "Die Beschwerden über nicht zugestellte oder an die falsche Adresse zugestellte Pakete häufen sich." Um die Situation der Zustellerinnen und Zusteller und damit auch die Qualität der Zustellung zu verbessern, hat die AK zahlreiche Forderungen aufgestellt. Zu diesen Forderungen zählen die Anwendung der Arbeitnehmerschutzgesetze auf Ein-Personen-Unternehmen, eine stärkere Kontrolle der Arbeitnehmerschutzgesetze sowie ein Stopp der Gewinnsteigerungsprogramme auf dem Rücken der Beschäftigten und der Subunternehmen. Darüber hinaus müssen aus der Sicht der AK die "Großen" für die ordnungsgemäße Anmeldung und Entlohnung der Beschäftigten der Subunternehmen, analog der Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft, haften.
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