Pauschalreise für Sicherheitsbewusste
Der Schutz bei Reiseärger ist von der Art der Buchung abhängig. Ein Überlick der Unterschiede.
Wer über eine Vermietungsplattform seine Wohnung Touristen anbietet, sollte ehrlich spielen. Denn alle großen Städte drängen auf eine Offenlegung der Nächtigungen.
Mit einem Übernachtungsangebot auf einer Luftmatratze im Wohnzimmer samt Kaffee zum Frühstück soll es begonnen haben, heißt es beim Gründungsmythos des Vermietungsportals Airbnb. Der Name setzt sich ja zusammen aus Airbed (Luftmatratze) und Bed‘n‘Breakfast, das im englischen Sprachraum eine Übernachtung samt Frühstück bezeichnet. Sollte es je so gewesen sein wie eingangs geschildert – diese Zeiten sind längst vorbei. Die Vermietungsplattform hat sich zum Feindbild vieler Städte entwickelt: Einzelne Schlafplätze in gerade nicht benutzten Zimmern von Wohnungen werden kaum mehr angeboten. Vielmehr sind es gut ausgestattete Wohnungen in beliebten Innenstadtvierteln großer Städte mit Endreinigung nach der Abreise.
Der Vorwurf: Den Städten würden Wohnungen für die Wohnbevölkerung entzogen, weil die kurzfristige touristische Verwertung über die Airbnb-Plattform viel mehr einbringt als eine langfristige marktübliche Vermietung zum Wohnen. Ein Teil dieses Preisvorteils ergibt sich dadurch, dass viele Vermieter am Fiskus, der Gewerbeordnung und städtischer Abgaben vorbei ihr Geschäft betreiben. Eine Kontrolle der Bestimmungen ist nur schwer möglich, weil Airbnb die Daten der Vermieter und Mieter nicht herausrückt.
Mit diesem illegalen Geschäftsmodell wird es bald vorbei sein. Denn die Regierung und viele Städte, darunter auch Graz, setzen alles daran, den Wildwuchs in diesem Bereich einzudämmen und an die Daten zu kommen. In Graz geht es um mehr als 500 Wohnungen, die von knapp 200 Vermietern über Airbnb angeboten werden. Die Zahl an Wohnungen klingt wenig, entspricht aber ungefähr dem städtischen Wohnbau einer Gemeinderatsperiode, sagt Susanne Bauer, die sich als Leiterin der AK-Marktforschung seit langem mit dem Thema Wohnen beschäftigt. Pro Jahr, so die Schätzungen der Stadtverwaltung, vermittelt Airbnb in Graz 150.000 Übernachtungen. Allein aus dem Titel Nächtigungsabgabe entgehen der Stadt 225.000 Euro.
Den Touristen, die über Airbnb eine Unterkunft finden, droht kein Ungemach. Abgaben und Steuern müssen sie nicht selbst an die Behörden abführen.
Sind die Airbnb-Vermieter selbst Mieter, gilt das Mietrechtsgesetz (MRG), weiß AK-Mietrechtsexpertin Birgit Götz. Ausgenommen davon sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser. Ist im MRG-Mietvertrag kein Verbot für das Untervermieten festgehalten, gibt es keine rechtlichen Probleme mit einer touristischen Nutzung. Gibt es ein Verbot im Mietvertrag, gilt das nur in bestimmten Fällen. Etwa wenn im klassischen Altbau die ganze Wohnung untervermietet wird oder zu viel Geld dafür verlangt wird.
Dass es dabei heikel werden kann, zeigt eine OGH-Entscheidung aus dem Vorjahr. Eine Mieterin in Wien musste die Kündigung ihrer Altbauwohnung akzeptieren, weil sie für das Untervermieten eine „unverhältnismäßig hohe Gegenleistung“ verlangt hat, nämlich mehr als das Doppelte der Hauptmietkosten.
Auch wer Eigentümer einer Wohnung ist, kann sie nicht einfach über Airbnb anbieten. Der OGH hat bereits vor einigen Jahren entschieden, dass die Kurzzeitvermietung einer Eigentumswohnung an Touristen eine Widmungsänderung ist, wofür die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich ist. So manches Wohnungseigentum wird Anlegern mit einer gewinnbringenden Vermietung über Airbnb schmackhaft gemacht, auch wenn die Widmung dafür nicht stimmt. Fühlen sich andere Eigentümer durch die touristische Nutzung gestört, dürften sie bei einer Klage auf Unterlassung schnell Erfolg haben. Dann wird aus dem vermeintlichen Goldesel wieder eine normale Wohnung mit immer noch schönen Renditemöglichkeiten.
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