Achtung, Wucher – Finger weg von Viagogo
Der Run auf Event- und Konzertkarten führt zunehmend zu problematischen Verkaufspraktiken und enormen Preisunterschieden.
Statt eines günstigen gebrauchten Kinderbetts von einer privaten Verkäuferin hatte ein Oststeirer plötzlich Riesenärger mit einem Internet-Versandhandel. Die AK konnte helfen.
In einschlägigen Internetforen wird mehrfach der Betrugsversuch beschrieben, wie ihn auch Bernhard Trummer erlebte. „Ich habe auf Facebook Marketplace eine private Kleinanzeige für ein gebrauchtes Kinderbett gefunden“, erzählt der Oststeirer. Er kontaktierte die Grazer Verkäuferin, da der Preis gut war und er am nächsten Tag in der Landeshauptstadt war und das Bett gleich abholen konnte. Da erklärte die Frau – sie gab sich als Anamaria Viscovic aus – das Abholen sei nicht möglich und sie brauche die Adresse für die kostenlose Lieferung. Herr Trummer: „Kaum hatte ich meine Adresse im Chat genannt, hat sie geschrieben, dass das Bett statt 130 nun 198 Euro kostet.“
Herr Trummer lehnte schriftlich ab und dachte, damit sei die Sache erledigt. Doch am nächsten Tag kam per E-Mail eine Auftragsbestätigung und eine Rechnung der Firma Raconda Marktplatz und Shop aus Hamburg über 198 Euro, zu zahlen im Voraus. Der Oststeirer wollte zu Beweiszwecken den Chat-Verlauf mit der Grazer Verkäuferin sichern, doch der Schriftverkehr war bereits gelöscht.
„Ich habe zweimal interveniert, die Firma hat auf unsere Schreiben nicht reagiert,“ erzählt Anita Fink von der AK in Feldbach. Es kamen aber auch keine Geldforderungen mehr, sodass der Fall zu den Akten gewandert ist. Einen ähnlichen Verlauf nahm auch ein zweiter Betrugsversuch, der einer Oststeirerin passiert ist. Hier ging es um ein kleines Gewächshaus, das plötzlich teurer und vom selben Online-Shop kommen sollte. Hier gab es sogar eine Forderung eines InkassoBüros, obwohl nichts bestellt und geliefert wurde. Auch in diesem Fall intervenierte die AK, worauf von der Forderung abgelassen wurde.
Wer mit einer Privatperson einen Vertrag abschließt, hat kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Wenn auf Verhandlungen mit Privaten plötzlich eine Firma antwortet, ist mit dieser kein Vertrag abgeschlossen worden. Bei einem gültigen Vertrag mit einer Online-Firma gibt es ein gesetzliches Rücktrittsrecht von zwei Wochen – unabhängig davon, wo der Sitz der Firma ist. Wurden keine Rücktrittsbelehrungen gegeben, verlängert sich die Frist um ein Jahr.
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