Betrugsversuch bei Internet-Kleinanzeigen.
Betrugsversuch bei Internet-Kleinanzeigen. © fizkes, adobe
09.03.2020

Abzocke: Auf Privatanzeige meldete sich Online-Versand

Statt eines günstigen gebrauchten Kinderbetts von einer privaten Verkäuferin hatte ein Oststeirer plötzlich Riesenärger mit einem Internet-Versandhandel. Die AK konnte helfen.

Betrugsversuch

In einschlägigen Internetforen wird mehrfach der Betrugsversuch beschrieben, wie ihn auch Bernhard Trummer erlebte. „Ich habe auf Facebook Marketplace eine private Kleinanzeige für ein gebrauchtes Kinderbett gefunden“, erzählt der Oststeirer. Er kontaktierte die Grazer Verkäuferin, da der Preis gut war und er am nächsten Tag in der Landeshauptstadt war und das Bett gleich abholen konnte. Da erklärte die Frau – sie gab sich als Anamaria Viscovic aus – das Abholen sei nicht möglich und sie brauche die Adresse für die kostenlose Lieferung. Herr Trummer: „Kaum hatte ich meine Adresse im Chat genannt, hat sie geschrieben, dass das Bett statt 130 nun 198 Euro kostet.“

Schriftverkehr gelöscht

Herr Trummer lehnte schriftlich ab und dachte, damit sei die Sache erledigt. Doch am nächsten Tag kam per E-Mail eine Auftragsbestätigung und eine Rechnung der Firma Raconda Marktplatz und Shop aus Hamburg über 198 Euro, zu zahlen im Voraus. Der Oststeirer wollte zu Beweiszwecken den Chat-Verlauf mit der Grazer Verkäuferin sichern, doch der Schriftverkehr war bereits gelöscht.

Böse Drohungen

Bernhard Trummer: „Ich wurde getäuscht. Plötzlich meldete sich statt der privaten Verkäuferin ein Online-Versand.“
Bernhard Trummer: „Ich wurde getäuscht. Plötzlich meldete sich statt der privaten Verkäuferin ein Online-Versand.“ © Furgler, Bernhard Trummer
Herr Trummer schrieb der Firma, er trete vom Verkauf zurück, da er getäuscht wurde, und er werde die irreführende Verkaufstaktik öffentlich machen. Am nächsten Tag bekam er eine wüste Drohung, er solle „Nötigungsversuche sofort unterlassen“, da ansonsten ein „zivil- und strafrechtliches Verfahren“ geprüft werde. Und die Firma legte sofort nach: Eine Minute später landete eine Rechnung über Stornokosten in der Höhe von 109 Euro im elektronischen Postkasten.

Inkassobüro abgewehrt

„Ich habe zweimal interveniert, die Firma hat auf unsere Schreiben nicht reagiert,“ erzählt Anita Fink von der AK in Feldbach. Es kamen aber auch keine Geldforderungen mehr, sodass der Fall zu den Akten gewandert ist. Einen ähnlichen Verlauf nahm auch ein zweiter Betrugsversuch, der einer Oststeirerin passiert ist. Hier ging es um ein kleines Gewächshaus, das plötzlich teurer und vom selben Online-Shop kommen sollte. Hier gab es sogar eine Forderung eines InkassoBüros, obwohl nichts bestellt und geliefert wurde. Auch in diesem Fall intervenierte die AK, worauf von der Forderung abgelassen wurde.

AK-Info

Wer mit einer Privatperson einen Vertrag abschließt, hat kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Wenn auf Verhandlungen mit Privaten plötzlich eine Firma antwortet, ist mit dieser kein Vertrag abgeschlossen worden. Bei einem gültigen Vertrag mit einer Online-Firma gibt es ein gesetzliches Rücktrittsrecht von zwei Wochen – unabhängig davon, wo der Sitz der Firma ist. Wurden keine Rücktrittsbelehrungen gegeben, verlängert sich die Frist um ein Jahr.

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